Gesetz zur Vorrats-Daten-Speicherung unterschrieben

Rechenzentrum 1&1Es war nicht anders zu erwarten: Unser aller Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten.  Aus Sicht von Horst Köhler gab es wohl keine hinreichenden Hinweise darauf, dass das neue Gesetz nicht verfassungskonform sein könnte. Schade.

Aber letztlich keine Überraschung. Fast alle, die sich mit Gesetzgebung beschäftigen, haben keinerlei Gespür für die neuen Medien und die Menschen, die sie nutzen. Abgesehen davon sind die meisten Gesetze (die Verfassung sowieso) nicht sonderlich zeitgemäß, was die neuen Medien angeht. Das neue Gesetz sieht vor, Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang zu speichern. Außerdem werden neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Besonders brisant: Der besondere (und sinnvolle) Schutz bestimmter Berufsgruppen, allen voran der von Anwälten, Ärzten und Journalisten, ist mehr oder weniger aufgehoben. Ihre Telefone dürfen nun unter bestimmten Bedingungen auch abgehört werden. Das ist absolut skandalös. Vor allem, weil Abgeordnete weiter den Schutz des Gesetzes genießen, sie dürfen auch weiterhin nicht belauscht werden.

Einige Aufrechte gibt es aber. So hat FDP-Mann Burkhard Hirsch Verfassungsbeschwerde angekündigt. Recht so!

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