Lebensmittel-Klarheit: Was steckt in Lebensmittel-Produkten drin?

Aufgeklärte Verbraucher wissen es längst: Das, was die Industrie auf die bunten Verpackung von Lebensmittelprodukten schreibt, ist oft alles andere als wahr. Man könnte auch sagen: Glatt gelogen – oder zumindest sehr eigenwillig formuliert.
Der Gesetzgeber lässt einfach zu viele Möglichkeiten offen. So kann ein Hersteller zum Beispiel mit der Aussage „Ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ werben, obwohl das Hefeextrakt Glutamat enthalten ist.

Wussten Sie nicht? Dann ist Lebensmittelklarheit genau das Richtige für Sie. Das wirklich empfehlenswerte Portal wird von den Verbraucherzentralen und vom Bundesverbraucherschutzministerium betrieben. Unter www.lebensmittelklarheit.de bekommen kritische Verbraucher nützliche Hinweise und Tipps über Lebensmittelprodukte aus dem Handel. Was steht eigentlich auf dem Ei? Wie viel Kalbsfleisch sollte ein Kalbswiener enthalten? Stimmen eigentlich die angegebenen Füllmengen?

Das Portal geht Hinweisen von Verbrauchern nach und nimmt Beschwerden über Täuschungen entgegen. Jede einzelne Beschwerde ist auf den Webseiten nachzulesen. Es folgt jeweils eine Einschätzung der Verbraucherzentrale sowie eine Stellungnahme des Herstellers, sofern der Hersteller das wünscht. Was aber zu empfehlen ist.

Denn obwohl erst seit Juli online, hat das Portal bereits über 2500 Produktmeldungen erreicht. Die Verbraucher strömen ins Portal, um sich zu informieren. Es gibt einfach zu viele Produkte im Lebensmittelhandel, die verwirrend werben oder Inhaltsstoffe vertuschen wollen. Verbraucher ärgern sich darüber nicht nur, sondern sind oft auch verunsichert. Das beweist der enorme Ansturm auf lebensmittelklarheit.de eindeutig.

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