Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.

Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.

Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.

Bildschirmfoto 2014-02-13 um 22.18.38

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen