Google muss Recht auf Vergessen einräumen

von | 15.05.2014 | Tipps

Wer eine Suchmaschine wie Google benutzt, der erwartet, dass alle Fundstellen präsentiert werden, die es im Netz gibt – die relevanten zuerst. Doch was, wenn die Suchmaschine Sachen über eine Person ausgräbt, die wenig schmeichelhaft sind? Dann wirkt das oft störend – zumindest für den oder die Betroffene. In Ordnung – oder nicht, wenn Google auch Unangenehmes über eine Person verrät? Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof diese Woche beschäftigen und hat überraschend klargestellt: Es gibt ein Recht auf Vergessen.

  • Der EuGH hat Google dazu verdonnert, Links zu entfernen. Worum ging es da konkret und wieso ist das relevant für uns alle?

Es ging darum, dass Google nach Eingabe des Namens des Klägers auf der ersten Seite auch einen Treffer mit einem Verweis auf einen Online-Artikel enthielt. Der Artikel war aus dem Jahr 1998 und hat sich mit der Liquidität des Spaniers beschäftigt, die damals nicht die Beste war. Obwohl sich die finanzielle Situation des Mannes gebessert hatte, wurde man immer noch auf den Artikel hingewiesen. Der Mann meinte: Das will ich nicht hinnehmen – der Links muss weg.

  • Jetzt hat der Mann aber nicht etwa die Zeitung verklagt, damit sie den Artikel aus dem Online-Archiv nehmen, sondern Google. Warum?

Zum einen vermutlich, weil es schwierig wäre, einen Artikel löschen zu lassen. Schließlich gibt es gute Gründe für Archive – und der Artikel hat seinerzeit ja auch keine falschen Behauptungen oder Unwahrheiten verbreitet. Deshalb musste Google dran glauben, denn Google besorgt die Information ja gewissermaßen, macht sie sichtbar. Ohne Google oder andere Suchmaschinen wäre die Information zwar auch da, aber es würde sie kaum jemand finden, jedenfalls nicht mit vergleichbarem Aufwand.

  • Ein normaler Vorgang, dass jemand Google auffordert, etwas aus dem Suchindex zu entfernen? Kann Google das eigentlich technisch?

Natürlich: Google kann selbstverständlich Inhalte aus dem Index entfernen, wenn es der Konzern will. Mit kriminellen Inhalten ist das schließlich auch kein Problem, wir finden keine Kinderpornografie über Google oder auch keine Angebote von Waffenschiebern, obwohl es entsprechende Inhalte im Netz gibt. Auch wenn Richter aus den unterschiedlichsten Gründen anordnen, dass Google nicht darauf verweisen darf, kriegt der Suchmaschinenbetreiber das natürlich hin. Google hat sich deshalb geweigert, und das aus meiner Sicht aus verständlichen Gründen, dass nicht jeder die Möglichkeit haben sollte, die Trefferlisten zu schönen und mitzugestalten. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, hier einzugreifen.

  • Aber offensichtlich liegen gute, triftige Gründe vor, denn die Richter des EuGH haben entsprechend geurteilt, sie haben Google dazu verdonnert, den Links zu entfernen. Was hat das für Folgen?

Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder EU-Bürger das Recht hat, sich an Google zu wenden, wenn ihm bestimmte Suchergebnisse nicht passen, weil sie ihn ins falsche Licht rücken. Google wird wohl spezielle Formulare einrichten müssen, damit die User entsprechende Löschanträge stellen können. Noch gibt es solche Formulare nicht. Im Augenblick muss man sich also mit seinem Anliegen schriftlich an Google wenden, die Suchbegriffe nennen, auf die sich der Antrag bezieht und den Link, den man „vergessen“ lassen möchte – und eine ausführliche Begründung, warum die eigenen Rechte dadurch beschnitten werden, wieso eine Löschung angemessen sein sollte. Da sollte man sich Mühe beim Ausformulieren machen Natürlich muss jeder Einzelfall geprüft werden – da kommt einiges an Aufwand auf Google zu. Ob es in Zukunft ein komfortables Formular eben wird wie seinerzeit bei Streetview, steht noch nicht fest.

  • Nur auf Google, oder auch auf andere Suchmaschinen

Auch auf andere Suchmaschinen, denn warum sollten andere bevorzugt werden. Grundsätzlich könnte man das Urteil auch so verstehen, dass jede Form von unerwünschter Verlinkung auf Antrag gelöscht werden muss. Das bedeutet, prinzipiell muss nun jeder mit solchen Anträgen rechnen – oder sogar mit Rechtsstreitigkeiten.

  • Gibt es Ausnahmen oder kann sich wirklich jeder wehren?

Wehren können sich Privatmenschen, aber keine Firmen – und auch keine Personen des öffentlichen Interesses, das haben die Richter ausdrücklich gesagt. Personen des öffentlichen Interesses müssen in dieser Hinsicht leidensfähiger sein, sie müssen damit leben, wenn es im Web Dinge über sie stehen, die sie nicht in Entzückung versetzen.

  • Was hälst Du ganz persönlich von dem Urteil?

Ich halte das Urteil für daneben. Denn zum einen wird das eigentliche Problem nicht wirklich beseitigt, schließlich bleibt das, was den Betroffenen stört, weiterhin im Netz. Und gegen echte üble Nachrede oder Rufmord kann man sich sowieso wehren. Das öffentliche Interesse an einer Suchmaschine, die ihren Job macht und das findet, was da ist, wird geringer eingeschätzt als das individuelle Interesse, das stört mich etwas.

Abgesehen davon wird Google eine merkwürdige Bedeutung beigemessen. Google wird praktisch zum kollektiven Gedächtnis erklärt. Was Google findet, das ist die Wahrheit. Aber das ist so nicht richtig. Und last not least lebt das Web davon, dass wir verlinken, alles mit allem. Mit diesem Grundsatz wird durch das Urteil gebrochen, ich finde das falsch.

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