Urheberrechtsreform in Deutschland

Urheberrechtsreform in Deutschland

2019 hat die EU die umstrittene Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht. Deutschland muss sie in geltendes Recht umsetzen – und hat jetzt ebenfalls eine Reform vorgelegt. Richtig zufrieden ist keiner damit, weder die Nutzer, noch die Plattformen oder Urheber.

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YouTube und GEMA einigen sich

YouTube und GEMA einigen sich

Sieben Jahre sind in der Interbranche eine lange Zeit. Doch so lange streiten sich YouTube und GEMA bereits über ein angemessenes Entgelt für Musik in Videos. Die Folge: Viele Videos waren in Deutschland seit Jahren nicht erreichbar. Diese Zeiten sind nun vorbei, denn die Fehde zwischen YouTube und GEMA ist nun beendet. Ab sofort sind die meisten Videos auch in Deutschland zu sehen.

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Was die Einigung von YouTube und GEMA bedeutet

Was die Einigung von YouTube und GEMA bedeutet

Ein Hinweis, den wohl jeder kennt, der YouTube benutzt: „Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar.“ Weil sich YouTube und die Verwertungsgesellschaft GEMA nicht einigen konnten, wie viel Geld der Betreiber Google für ein Video zahlen soll, das Musik vom GEMA-Mitgliedern enthält, waren Tausende Videos in Deutschland nicht zu sehen. Eine große Einschränkung für deutsche User.

Doch diese Zeiten sind nun vorbei: Seit Mittwoch lassen sich in Deutschland auch bislang gesperrte Musikvideos anschauen. Google und GEMA haben sich überraschend geeinigt.

Bei der über sieben Jahre dauernden Fehde ging es natürlich ums Geld. Konkret: Wie viel Google für jedes einzelne gestreamte Video zahlen soll. Nicht nur für Musikvideos, sondern auch für Videos, die Musik enthalten, etwa wenn ein Youtuber seine Bilder mit aktuellen Hits unterlegt. Auch da werden Lizenzen fällig. Die GEMA wollte mehr haben als YouTube zahlen wollte.

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Die GEMA forderte bei einer Klage 0,375 Cent pro abgespieltem Video. Deutlich mehr, als Google bereit war zu zahlen. Deshalb ist es jahrelang nicht vorwärts gegangen – und Tausende von Videos waren gesperrt, unter anderem „Thriller“ von Michael Jackson oder „Leider geil!“ von Deichkind, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Was die Einigung bedeutet

Sie bedeutet, dass nun kaum noch Videos gesperrt sind. Endlich sind die meisten Musikvideos frei zugänglich, wie im Rest der Welt auch. Bislang konnte man zwar auch schon gesperrte Videos schauen, allerdings brauchte man dafür ein „Virtual Private Network“ (VPN). Ein technischer Trick, der es erlaubt, so zu tun, als ob man sich mit seinem PC oder Smartphone in einem anderen Land befindet, zum Beispiel in den USA – und schon bekommt man alle Videos zu sehen.

Solche Tricks muss man jetzt nicht mehr anwenden, jedenfalls nicht, um gesperrte Videos auf YouTube zu schauen. Für die Musiker ist das auch gut, denn jetzt werden mehr Videos geschaut, die lizenzpflichtige Musik enthalten – jetzt fließen Tantiemen, das war bislang ja nicht der Fall, weil die Videos gar nicht gezeigt werden konnten.

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Eine Niederlage für Google?

Wir kennen die Details der Einigung nicht, aber nach einer Niederlage sieht es nicht aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass Google so viel bezahlt wie die GEMA wollte. Google profitiert garantiert von der Einigung: Das Unternehmen wird mehr verdienen als bisher, sonst hätten sie sich darauf nicht eingelassen.

Wie geht das technisch?

Das ist kinderleicht: YouTube verfügt über ein ausgefuchstes Rechtemanagement. Die können automatisch erkennen, ob und welche Musik in einem Video verwendet wird. Ist Musik enthalten, die durch die GEMA rechtlich vertreten wird, wird das Video automatisch markiert. Ebenso automatisch erkennt Kontroll-Software, wenn ein Video Ausschnitte aus anderen Videos enthält – und markiert das betreffende Video dann ebenfalls. Alle Videos mit GEMA-Musik freizuschalten bedeutet für YouTube nicht viel Aufwand: Ein paar Mausklicks, und die Sache ist erledigt.

Wieso gerade jetzt?

Eine offizielle Erklärung gibt es dafür nicht. Aber es könnten verschiedene Gründe eine Rolle spielen. Zum eine ist so ein ewiger Streit zermürbend. Und es schadet dem Ansehen von YouTube, von bestimmte Musikvideos dauerhaft nicht zu sehen sind – anderswo, bei Spotify zum Beispiel, aber doch, weil die anderen Portale sich bereits mit der GEMA geeinigt haben. Last not least – und das halte ich für entscheidend – will Google aber auch sein Bezahlangebot YouTube Red in Deutschland einführen.

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In den USA gibt es das schon eine Weile: Für eine Monatspauschale von zehn Dollar bekommt man exklusive Videoinhalte und Shows geboten, aber auch Musik, die man streamen kann. Wenn in Deutschland aber mangels Einigung mit der GEMA nur ein Bruchteil angehört werden kann, wäre das natürlich kein besonders starkes Verkaufsargument für YouTube Red. Ich könnte mir vorstellen, dass Google hier reinen Tisch machen wollte, bevor YouTube Red startet. Und bevor die Politik weiter Druck macht, denn auch das hat sich abgezeichnet.

Und die Politik?

Die Politik kümmert sich nur sehr zögerlich. Es gibt Bestrebungen in der EU, so genannte Geoblockaden nicht mehr zuzulassen. Wer als deutscher Netflix-Benutzer zum Beispiel in den Niederlanden oder Spanien Urlaub macht, kann dort seine Lieblingsserie möglicherweise nicht mehr sehen – weil er sich gerade in einem anderen Land aufhält. Es soll keine solchen Unterscheidungen mehr zwischen einzelnen Ländern in Europa geben, weder für Musik, noch für Videoinhalte. Dieses Streaming-Roaming soll 2017 kommen.

 

BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

Es gibt Webseiten, die sind kriminell: Kinderpornografie, rassistische Hetze, Urheberrechtsverletzungen. Oft gelingt es nicht, die Server abzuschalten oder die Inhalte zu entfernen – weil die Server im Ausland stehen.

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch Access Provider können unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, bestimmte Inhalte im Netz zu blockieren. Das war bislang undenkbar, könnte aber in Zukunft passieren. Allerdings hat der BGH strenge Regeln aufgestellt, wann das in Frage kommt.

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Worum ging es eigentlich in dem Fall, den der Bundesgerichtshof diese Woche verhandelt hat?
Die Verwertungsgesellschaft GEMA und mehrere Musik-Labels haben sich gegen Webseiten wie 3dl.am und goldesel.to gewehrt. Auf den Webseiten wurden Links zu illegalen Download-Quellen veröffentlicht. Da konnte man kostenlos Musik herunterladen, illegal. Da die Webseiten im Ausland betrieben wurden und die Betreiber der Webseiten nicht auskundschaftet werden konnten, wollten GEMA und Musik-Labels Access Provider, also Internet-Provider, die Kunden Zugang zum Netz anbieten, dazu verpflichten, diese Webseiten zu sperren.

Dagegen hat sich der Internet-Zugangsanbieter gewehrt, deshalb hatten GEMA und Musik-Label geklagt. Verschiedene gerichtliche Instanzen haben dem Access Provider Recht gegeben. Der BGH wurde wegen einer Revision angerufen – und hat im konkreten Fall ebenfalls dem Access Provider Recht gegeben. Aber auch gesagt: Grundsätzlich ist es denkbar, Access Provider zu verpflichten, Internetangebote zu sperren, wenn es dafür rechtliche Gründe gibt. Allerdings sind die Hürden dafür hoch.

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Du sagst: Die Hürden sind hoch. Was muss passieren, damit Access Provider dazu gezwungen werden, Inhalte zu sperren?
Bislang war es undenkbar, dass Internet-Provider gezwungen werden, Inhalte zu blocken. Das ändert sich ab sofort in Deutschland. Der BGH hat genau festgelegt, wann es aus seiner Sicht erforderlich ist, dass Access Provider aktiv werden müssen. Dann nämlich, wenn derjenige, der die Sperrung veranlassen möchte, jeden zumutbaren Aufwand betrieben hat, um die Verursacher zu finden und die Inhalte löschen oder die Server abschalten zu lassen.

Es reicht aber nicht aus, einfach nur einen Brief an den eingetragenen Betreiber einer Webseite zu richten und wenn dieser nicht antwortet, die Access Provider in die Pflicht zu nehmen. Für einen zumutbaren Aufwand hält der BGH es zum Beispiel, die Betreiber der Inhalte auch durch die Arbeit von Detekteien und Ermittlungsbehörden zu ermitteln. Das war im vorliegenden Fall nicht so, deshalb haben GEMA und Musik-Labels in diesem Fall nicht Recht bekommen. Aber in  Zukunft kann es passieren, dass Access Provider Inhalte sperren müssen.
Was sagen denn die Access Provider dazu: Ist es überhaupt möglich, Inhalte zu sperren?
Technisch ist es natürlich  möglich, Inhalte zu sperren, zumindest im direkten Zugriff durch den Kunden. Dafür müssen Sperrlisten angelegt werden, etwa mit Internet-IP-Adressen oder Domains. Der Kunde bekommt dann keinen Zugriff mehr. Doch die Access Provider sehen sich nicht in der Verantwortung und beklagen den Aufwand, den sie betreiben müssten, obwohl sie eigentlich nichts dafür können. Aber hier hat der BGH klar gesagt: Diesen Aufwand müssen sie halt betreiben.

Aber bringen solche Sperren überhaupt etwas?
Für alle, die „normal“ online gehen, also über DSL, Kabel oder Mobilfunk, die haben dann keinen Zugriff mehr auf die gesperrten Inhalte. Technisch versierte User verwenden aber Hilfsmittel wie ein VPN, ein Virtual Private Network. Damit bekommt man sehr wohl Zugriff auf die geblockten Inhalte. Das ist legal – und wird ja auch von vielen genutzt, etwa um auf in YouTube geblockte Inhalte zuzugreifen. Für all jene, die solche illegalen Inhalte im großen Stil verbreiten oder nutzen, ändert sich also auch in Zukunft eigentlich nicht viel.

Was sagen Kritiker, was sagst Du zu dem Urteil?
Netz-Aktivisten begrüßen das Urteil nicht gerade, denn sie setzen sich immer für ein freies Internet ein, möglichst ohne jede Kontrolle. Außerdem wird befürchtet, dass Sperrlisten – einmal eingerichtet – auch missbraucht werden könnten, etwa im politisch unliebsame Inhalte zu blockieren. Im Ausland wie in China, Türkei, Ägypten geschieht das ja auch in der Tat immer wieder. Einen Missbrauch und jede Willkür aus man natürlich vermeiden.

Ich bin  allerdings auch der Meinung, dass in der Tat jede vertretbare Anstrengung unternommen werden sollte, um Inhalte, die wir als Gesellschaft nicht wollen, auch nicht angeboten werden können. Deshalb kann es in seltenen Ausnahmefällen durchaus sinnvoll sein, Inhalte und Angebote zu blockieren. Da fallen mir zwar nicht unbedingt als erstes urheberrechtliche Problemfälle ein, sondern Kinderpornografie, Hetze, IS-Propaganda, aber da wäre es mir lieber, wenn solche Inhalte sofort und konsequent aus dem Internet verschwinden. Das wäre keine ungebührliche Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Über 60 Prozent der beliebtesten Musikvideos bei Youtube unsichtbar

Wenn es um genaue Statistiken geht, gibt man sich bei Youtube gerne verschlossen. Die beliebtesten Videos? Wird nicht verraten. Die beliebtesten Musikvideos? Wird erst recht nicht verraten. Wie viele sind davon in jedem einzelnen Land aufgrund von Rechteproblemen gesperrt? Staatsgeheimnis… Doch das wollten sich einige User nicht länger gefallen lassen. Dass in Deutschland aufgrund der Unstimmigkeiten mit der Gema besonders viele Videos gesperrt sind, ist allgemein bekannt. Aber wie viele?

Es sind 61,5, zumindest wenn man die 1000 beliebtesten Videos überprüft. Zu diesem Ergebnis kommt eine wirklich spannende Web-App, die von OpenDataCity entwickelt wurde. Die App ermittelt alle 24 Stunden, wie viele Videos gesperrt sind, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern. Und während in den USA nicht mal 0,9% der Videos betroffen sind, können deutsche User eben über 60 Prozent der Videos nicht sehen. Ein tolles Projekt, das den Irrsinn des Streits zwischen Youtube und Gema klar macht. Es muss dringend eine Lösung her, damit deutsche User nicht weiter in die Röhre schauen.


Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.

Sicherheitsleck in DSL-Routern, wie viele Youtube-Videos sind gesperrt und den Grand Canyon virtuell erkunden

Experten der amerikanischen Sicherheitsfirma Rapid7 haben ein Sicherheitsleck im Internetprotokoll “Universal Plug and Play” entdeckt, das es Angreifern ermöglicht, die Geräte zu kapern. Betroffen sind DSL-Router, WLAN-Access Points, Webcams und einige andere Geräte. Rund 50 bis 60 Millionen Geräte sollen betroffen sein. Auch DSL-Router, und das ist heikel. Denn kann sich ein Hacker Zugang zu einem DSL-Router verschaffen, kann er nicht nur Schaden anrichten, sondern oft auch in das lokale Netzwerk des Betroffenen eindringen und dort zum Beispiel Daten entwenden.

Deshalb müssen die Hersteller der betroffenen Geräte nun schnellstmöglich die Software aktualisieren. Betroffene Benutzer müssen dann aber auch die Firmware aktualisieren, damit das Sicherheitsleck gestopft wird. Zumindest beim DSL-Router sollte man sich informieren, ob das verwendete Modell betroffen ist und ob man aktiv werden muss. Sicher ist sicher.

Wenn es um genaue Statistiken geht, gibt man sich bei Youtube gerne verschlossen. Die beliebtesten Videos? Wird nicht verraten. Die beliebtesten Musikvideos? Wird erst recht nicht verraten. Wie viele sind davon in jedem einzelnen Land aufgrund von Rechteproblemen gesperrt? Fast ein Staatsgeheimnis… Doch das wollten sich einige User nicht länger gefallen lassen. Dass in Deutschland aufgrund der Unstimmigkeiten mit der Gema besonders viele Videos gesperrt sind, ist allgemein bekannt. Aber wie viele?

Es sind 61,5%, zumindest wenn man die 1000 beliebtesten Videos überprüft. Zu diesem Ergebnis kommt eine wirklich spannende Web-App, die von OpenDataCity entwickelt wurde. Die App ermittelt alle 24 Stunden, wie viele Videos gesperrt sind, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern. Und während in den USA nicht mal 0,9% der Videos betroffen sind, können deutsche User eben über 60 Prozent der Videos nicht sehen. Ein tolles Projekt, das den Irrsinn des Streits zwischen Youtube und Gema klar macht. Es muss dringend eine Lösung her, damit deutsche User nicht weiter in die Röhre schauen.

Wer schon mal den Grand Canyon in den USA besucht hat, kann von wirklich beeindruckenden Ansichten berichten. Doch nicht jeder setzt sich mal eben in den Flieger. Zum Glück versorgt uns Google im Rahmen seines Streetview-Programms immer wieder mit faszinierenden Panoramaansichten aus aller Welt. Jetzt hat Google den Grand Canyon abgelichtet. Zumindest einen Teil: 120 Kilometer Wanderwege sind erfasst. Dazu mussten Google-Mitarbeiter mit einem 18 Kg schweren Rucksack durch die Berge klettern. Darin ein 15-Linsen-Kamerasystem, um die gewohnt fesselnden 360-Grad-Aufnahmen zu machen. Bitte nicht stolpern – und die Aussicht genießen!

Warum Deutschland bei Netz-Videos häufig schwarz sieht

„Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar.“ So mancher Besuch auf Youtube endet für Internetbenutzer aus Deutschland mit Frust. Eine gütliche Einigung zwischen Google und GEMA ist dringend nötig. Nach dem Urteil vom Landgericht Hamburg stehen die Zeichen gut.

Seit Jahren bekommen deutsche Youtube-User häufig einen lapidaren Hinweis präsentiert, das gewünschte Video sei nicht verfügbar. Google als Eigentümer und Betreiber von Youtube auf der einen Seite sowie die GEMA als Verwertungsgesellschaft auf der anderen Seite können sich partout nicht einigen, wie viel je abgespieltem Song im Netz zu zahlen ist.

Nur so viel scheint klar: Google will deutlich weniger zahlen als die GEMA haben will. Weil es keine Einigung gibt, dürften eigentlich gar keine Musikstücke in Youtube-Videos auftauchen. Viele Musikvideos sind deshalb für deutsche User gesperrt, nicht nur offizielle Musikvideos, sondern auch private Clips, die mit Musik unterlegt sind.

Bislang war keine Einigung in Sicht

Das eigentliche Problem: User stellen immer wieder Videos online, die Musik enthalten – auch Musik, deren Rechte die GEMA vertritt. Es kann mitunter Tage dauern, bis Youtube das bemerkt und so ein Video sperrt oder die Tonspur entfernt. Weil eben doch gelegentlich aus Deutschland bestimmte Musik über Youtube zu erreichen ist, hat die GEMA geklagt. Sie verlangt von Youtube, das Hochladen von Videos mit lizenzpflichtigen Inhalten zu verhindern.

Vor dem Landgericht Hamburg haben die beiden Parteien ihre Positionen ausgetauscht. Es ging – erst mal und nur exemplarisch – um zwölf Musikstücke, die auf Youtube überhaupt nicht gespielt werden sollen, in auch nicht kurzfristig, zumindest solange keine offizielle Einigung über das Entgelt zwischen Videoplattform und Verwertungsgesellschaft existiert. Die GEMA will alle Fassungen eines Liedes sperren, also Liveversionen und Studioversionen, selbst wenn sie von unterschiedlichen Interpreten gesungen werden. Streng genommen wäre selbst das Nachspielen auf Blockflöte untersagt, da ein Video auf Youtube eine Form von öffentlicher Aufführung ist.

Youtube soll vor Veröffentlichung Inhalte prüfen

Konkret fordert die GEMA von Youtube, dass der Plattformbetreiber vor der Veröffentlichung eines Videos prüft, ob der Clip lizenzpflichtige Musik enthält. Das lehnt Youtube kategorisch ab – das sei technisch nicht machbar. Jede Minute laden Youtube-Benutzer über 60 Stunden Videos hoch. Damit prallen in jeder Hinsicht unterschiedliche Ansichten aufeinander. Das Landgericht stärkt die Position der Gema: Das Gericht hat Youtube aufgefordert, mit allen vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass keine von der GEMA rechtlich vertretene Musik mehr bei Youtube hochgeladen bzw. online gestellt wird.

Die meisten User sind eindeutig auf der Seite von Youtube, sie wollen keine Einschränkungen. Viele Internetforen sind voll mit Beschimpfungen über die GEMA. Allerdings blenden die meisten User aus, dass es ein Urheberrecht gibt, das nicht einfach so ausgehebelt werden kann und auch viele Künstler nicht auf eine Entlohnung verzichten wollen. Google verdient mit Youtube gutes Geld, daran wollen sie partizipieren.

Bei Streaming-Musik gibt es Einigung

Die GEMA will eine Mindestvergütung je gespielten Musikstück von 0,6 Eurocent, während Youtube die Rechteverwerter an den Werbeeinnahmen beteiligen will. Im Grunde muss man sich fragen, wieso es zwei Parteien von der Größe wie Google und GEMA selbst nach Jahren nicht gelingt, sich zu einigen. Selbst viele große Musiklabels drängen seit Monaten darauf. Denn die mangelnde Fähigkeit zum Konsens geht zu Lasten aller: Zu Lasten der User, die in Deutschland nur eingeschränkt Inhalte nutzen können, aber auch zu Lasten von Musikern, Textautoren und Musikverlage, die so auf Lizenzzahlungen aus dem Internet verzichten müssen.

Welche (positive) Dynamik es entfachen kann, wenn erst mal eine Einigung vorliegt, zeigt die jüngste Einigung: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich GEMA und Internetwirtschaft auf einen Obolus für gestreamte Musik im Internet geeinigt. Schon wenige Tage später sind gleich mehrere Streaming-Dienste in Deutschland gestartet, darunter der internationale Marktführer Spotify. Nachdem Rechtssicherheit bestand, konnte es endlich losgehen – und der Konsument kann sich über eine breite Auswahl freuen. Ein ähnlicher Effekt würde sich sicher in den Videoplattformen einstellen.

Google muss Musik aussperren, Facebook führt zwingend eMails ein und “The Ugly Dance”

Google und Gema werden wohl keine Freunde. Schon seit Jahren versuchen sich Google als Betreiber der Videoplattform Youtube und die Gema als Rechtevertreter der Musikbranche zu einigen. Doch es gelingt nicht: Noch immer gibt es keinen Vertrag zwischen den beiden. Der wäre aber nötig, damit klar wäre, wieviel Google pro ab- oder angespietem Song in einem Video zu zahlen hat. Google will zahlen – aber weniger, als die Gema haben möchte. Auch über die Modalitäten gibt es keine Einigkeit.

Nur aus diesem Grund bekommen deutsche Internetbenutzer immer wieder einen Hinweis zu sehen, das angesteuerte Video wäre in Deutschland nicht verfügbar – aufgrund von Rechteproblemen. Nun haben sich Google und Gema auch noch vor dem Landgericht Hamburg getroffen. Nicht, um über die Höhe des Entgelts zu streiten, sondern um die Frage zu klären, ob Google direkt nach dem Upload durch einen User prüfen muss, ob darin Musik enthalten ist. Google meint: Nein. Die Gema meint: Ja. Das Landgericht Hamburg sagt: Google muss prüfen.

Das zwingt Google nun ganz schnell an den Verhanldungstisch, denn anderenfalls drohen empfindliche Strafen und hohe Lizenzzahlungen. Ich bin sicher, dass durch das Urteil in Hamburg Bewegung in die Angelegenheit kommt. Google und Gema werden sich nun zeitnah auf einen Obolus einigen. Das wäre gut für uns Nutzer, denn so bleiben dann weniger, irgendwall vielleicht sogar gar keine Videos ausgesperrt – und das wäre doch zu wünschen.

Facebook ist immer für eine Überraschung gut. Wenige Wochen, nachdem die Chronik (Timeline) eingeführt und mittlerweile auch zwingend für alle Benutzer gemacht wurde, hat Facebook mit einer weiteren Neuigkeit überrascht: Jeder Facebook-Benutzer bekommt nun eine @facebook.com-E-Mail-Adresse. Ob er will oder nicht. Bislang war die Facebook-E-Mail freiwillig, doch jetzt soll jeder eine bekommen. Warum? Die Antwort darauf hätte man gerne.

In der letzten Ausgabe des ARD Ratgeber Internet habe ich The Ugly Dance vorgestellt. Hier kann man Fotos von Freunden (oder sich selbst) hochladen und dann zusehen, wie ein ziemlich ungewöhnlicher Tanz aufs Parkett gelegt wird. Sieht atemberaubend verrückt aus. Viele Zuschauer wollten noch mal genau wissen, wo sie dieses interaktive Angebot finden – weshalb ich es hier gerne noch mal verlinke. Viel Spaß!

Jetzt kann Musik endlich legal gestreamt werden: GEMA und Bitkom einigen sich

In den USA und vielen anderen Ländern sind sie äußerst populär: Musik-Dienste wie Spotify, Google Music, Deezer, iTunes Match und viele andere. Sie alle streamen Musik im Internet, bieten dem Kunden eine schier unglaubliche Auswahl. Man kann aus Millionen von Songs auswählen und sie sich auf PC, Tablet oder Smartphone anhören. Nur in Deutschland gibt es solche Angebote bislang so gut wie gar nicht.

Warum? Weil sich Gema und Internetindustrie zehn lange Jahre lang nicht einigen konnten. Erst jetzt haben sich die Parteien auf Preise verständigt: Onlinedienste sollen für jeden gestreamten Musiktitel sechs bis neun Cent zahlen. Klingt nicht viel, kann sich aber ordentlich summieren. Für Flatratekunden sollen zwischen 60 und 100 Cent pro Monat fällig werden.

Endlich eine Einigung. Jetzt werden auch andere Online-Musikdienste in Deutschland starten. Bislang war das nicht möglich, vor allem, weil die Gema blockiert, zu hohe Preise verlangt hat. Eine Innovationsbremse ohne Vergleich. Übrigens: Mit Youtube hat sich die Gema nach wie vor nicht geeinigt. Und das ist – ohne Worte.

Endlich: Musik-Streaming kann starten

Das wurde aber auch aller höchste Zeit: Nahezu zehn Jahre hat es gedauert, bis sich die GEMA und die Internetindustrie in Deutschland darauf verständigen konnte, wieviel für online abgespielte Musik gezahlt werden muss. Jetzt gibt es eine Einigung: Zwischen sechs und neun Cent pro Song sowie 60 und 100 Cent pro User und Monat, der eine Flatrate zum Musikhören hat.

Gute Nachrichten für alle Musikfreunde, denn nun können endlich auch in Deutschland Musikdienste wie Google Music, iTunes Match, Deezer oder Spotify an den Start gehen, da es einen rechtlichen Rahmen für die Lizenzen gibt. Peinlich ist es trotzdem, vor allem für die GEMA, dass sie so lange Innovationen blockiert hat – und sich selbst um Umsätze gebracht. Und es gibt immer noch einiges zu tun, denn für Youtube und andere rein werbefinanzierte Onlinedienste konnte man nach wie vor keine Lösung finden. Unglaublich.

Twitter-User, die das Web-Interface von Twitter nutzen, können sich seit dieser Woche über eine deutlich überarbeitete Benutzeroberfläche freuen. Das Angebot sieht nun nicht nur übersichtlicher aus, sondern ist auch viel einfacher zu bedienen. Hier erklärt Twitter anschaulich, was sich alles verändert hat.

Fotos lassen sich bequemer anschauen und vergrößern, auch Videos starten – klasse! Ein großer Schritt nach vorne. Aber auch ein Schritt, der nötig war. Twitter bereitet sich darauf vor, mehr Werbung auf der eigenen Plattform zu präsentieren. Das ist auch nötig, denn irgendwann und irgendwie muss Twitter auch mal Geld verdienen.

Wie sehr uns doch die Medien prägen – und die Art und Weise, wir wir Medien benutzen. Für die meisten von uns ist es eine Umstellung von Papier auf Elektronik. Wer gewohnt ist, eine Zeitung oder Zeitschrift zu lesen und darin zu blättern, der erwartet eine ähnliche Haptik auch von eBooks oder elektronischen Ausgaben, etwa auf einem Tablet. Was aber, wenn alles umgekehrt wäre, wenn man das Blättern und Stöbern in einem Magazin auf dem Tablet lernt – und irgendwann mal eine richtige Zeitschrift in der Hand hält?

Was dann passieren kann, zeigt dieses Video: Das kleine Mädchen versucht, die Fotos im Heft mit den Fingern zu vergrößern oder auch die Ansicht zu wechseln, durch die Fotos zu scrollen. Auf dem iPad funktioniert das schließlich auch, in einem Magazin auf Papier aber merkwürdigerweise nicht… 🙂