Neue WDR-Angebote mit VR und AR

Neue WDR-Angebote mit VR und AR

Wie lassen sich künftig spannende Geschichten erzählen oder journalistische Inhalte transportieren? Diese Frage stellen sich viele, vor allem Journalisten und Redaktionen. Der WDR experimentiert derzeit viel mit Virtual Reality und Augmented Reality – und hat auf der re:publica einige interessante Projekte präsentiert, die wegweisend sein könnten.

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OneDrive: Zuletzt geänderte Dateien finden

OneDrive: Zuletzt geänderte Dateien finden

Über die OneDrive-Cloud können Nutzer von jedem Gerät mit Zugang zum Internet auf ihre Daten zugreifen. Sind viele Inhalte in OneDrive gespeichert, ist die Suche nach der richtigen Datei per Browser kompliziert. Es sei denn, man sortiert sie nach Datum.

Zuletzt hochgeladene Dateien lassen sich auf der OneDrive-Webseite wie folgt finden:

  1. Zuerst auf https://onedrive.live.com/ gehen.
  2. Jetzt mit dem eigenen Microsoft-Konto anmelden.
  3. Sobald die Liste mit den Ordnern und Dateien geladen ist, oben rechts auf den Sortieren-Button klicken.
  4. Ein Menü wird eingeblendet. Hier den Eintrag Geändert auswählen.
  5. Anschließend das Menü erneut öffnen und noch die Option Absteigend

Fertig! Die zuletzt geänderten Dateien erscheinen nun zuoberst.

Wie Facebook mit Serien Geld verdienen will

Wie Facebook mit Serien Geld verdienen will

„Das läuft doch auf Facebook!“ An diesen Spruch muss man sich künftig wohl gewöhnen, denn Facebook hat angekündigt, groß ins Seriengeschäft einzusteigen. Mark Zuckerberg will eigene hochwertige Serien und Filme herstellen und begibt sich damit in direkte Konkurrenz zu Netflix und Amazon. Der Rubel muss halt rollen: Weil die Umsätze mit Onlinewerbung nicht mehr schnell genug wachsen, müssen neue Umsatzfelder erschlossen werden. Facebook ist dabei, sich neu aufzustellen.

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Selbst Autor werden

Selbst Autor werden

Jeder kann schreiben. Und wer etwas Wichtiges zu schreiben hat, kann dies mit dem Internet besonders leicht – als Autor von gedruckten Büchern, in Form von eBooks oder auch direkt in einem eigenen WordPress-Blog.

Den Themen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Dazu sollte man sich allerdings Gedanken über die Art und Weise machen, wie die Inhalte präsentiert werden sollen. Auf persönliche Präferenzen sollte hier verzichtet werden, um neutral zu bleiben.

Bombastische, nervige Werbung, die sich den Lesern als Pop-ups in den Weg stellt und sie am Lesen hindert – oder auch Wackel-Klickibunti – sollte man als seriöser Autor tunlichst vermeiden, besonders in Internet-Blogs, wie z. B.
mit WordPress, wo man vieles selbstständig einstellen kann.

Stattdessen am besten darauf achten, dass die Inhalte seriös, korrekt und leicht zu erfassen sind. Denn am Monitor lesen Besucher nicht gern, da keiner mehr wirklich Zeit hat.

Die meisten sind „F-Leser“ und scannen nur den Titel mit dem ersten Absatz.
Der restliche Roman wird nicht mehr gelesen.

Fazit: Kurz und bündig einfach schreiben: So ist es für alle Leser optimiert.

Handy-Inhalte sichern

Handy-Inhalte sichern

Wenn das eigene Handy plötzlich nicht mehr so will, wie es soll, kostet das nicht nur Zeit, sondern ist auch ärgerlich. Besonders für den Fall, dass man das Gerät auf die anfänglichen Einstellungen zurücksetzen muss, sollte man über eine aktuelle Sicherung der Daten, Kalender-Termine, Kontakte, Apps und weitere Inhalte verfügen.

Besonders einfach gelingt die Sicherung von Handy-Inhalten, wenn das Gerät mit einem Computer verbunden wird. Das gelingt zum Beispiel mit der Software MyPhoneExplorer. Android-Handys lassen sich mit MyPhoneExplorer entweder über USB-Kabel oder per WLAN ansprechen.

Das Programm ist dann in der Lage, Telefon-Listen, Personen, SMS-Texte, Fotos, Dateien und Apps vom mobilen Gerät als Archiv auf dem Computer zu sichern. Bei Bedarf – etwa nach einer nötigen Wiederherstellung des Android-Systems – können solche Back-ups dann, wieder über MyPhoneExplorer, auch auf das Gerät zurückgespielt werden. So lässt sich beim Sichern und Wiederherstellen von Handys und Tablets viel Zeit sparen.

https://www.fjsoft.at/de/

Felder in Word-Dokumenten besser sichtbar machen

Felder in Word-Dokumenten besser sichtbar machen

Dynamische Inhalte lassen sich in einem Word-Dokument einfügen, indem Felder zum Einsatz kommen. So können Datums-Angaben oder Seiten-Zahlen automatisch aktualisiert werden. Das Problem: Felder sieht man nicht auf den ersten Blick.

Damit Felder in einem Word-Dokument besser erkennbar sind, kann die graue Schattierung, die beim Anklicken eines Felds erscheint, wahlweise auch dauerhaft sichtbar gemacht werden. So ist dann sofort sichtbar, ob ein Text aus einem Feld stammt oder ob es sich um einen statischen Text handelt, der nicht dynamisch aktualisiert wird.

Die Sichtbarkeit von Feldern lässt sich in der Windows-Version von Word 2016 verbessern, indem auf Datei, Optionen, Erweitert geklickt wird. Auf der rechten Seite dann die Überschrift Dokument-Inhalt anzeigen suchen und dort die Option für die Feld-Schattierung ändern auf Immer. Wirksam wird die Änderung, sobald sie mit OK bestätigt wird.

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Word: Felder vor dem Drucken aktualisieren

Word: Felder vor dem Drucken aktualisieren

Text in einem Word-Dokument muss nicht statisch sein. Über Felder lassen sich Inhalte auch dynamisch ermitteln. Das können zum Beispiel das aktuelle Datum oder die Anzahl der Seiten in einem Dokument sein, die oben oder unten auf dem Papier stehen sollen. Wird ein Dokument gedruckt, sollten vorher die Felder auf den neuesten Stand gebracht werden.

Dazu gibt es in Word eine eigene Option. Sie sorgt dafür, dass das Programm vor dem Drucken alle enthaltenen Felder aktualisiert. So wird sie aktiviert:

In der Windows-Version klickt man auf Datei, Optionen, Anzeige und setzt dann unter der Überschrift Druck-Optionen einen Haken bei Felder vor dem Drucken aktualisieren. Die Änderung wird dann durch Klick auf OK übernommen.

Am Mac drückt man in Word entweder [Cmd]+[Komma] oder klickt auf Word, Einstellungen. Im Bereich Drucken dann bei Druck-Optionen die Einstellung Felder aktualisieren mit einem Haken versehen.

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BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

Es gibt Webseiten, die sind kriminell: Kinderpornografie, rassistische Hetze, Urheberrechtsverletzungen. Oft gelingt es nicht, die Server abzuschalten oder die Inhalte zu entfernen – weil die Server im Ausland stehen.

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch Access Provider können unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, bestimmte Inhalte im Netz zu blockieren. Das war bislang undenkbar, könnte aber in Zukunft passieren. Allerdings hat der BGH strenge Regeln aufgestellt, wann das in Frage kommt.

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Worum ging es eigentlich in dem Fall, den der Bundesgerichtshof diese Woche verhandelt hat?
Die Verwertungsgesellschaft GEMA und mehrere Musik-Labels haben sich gegen Webseiten wie 3dl.am und goldesel.to gewehrt. Auf den Webseiten wurden Links zu illegalen Download-Quellen veröffentlicht. Da konnte man kostenlos Musik herunterladen, illegal. Da die Webseiten im Ausland betrieben wurden und die Betreiber der Webseiten nicht auskundschaftet werden konnten, wollten GEMA und Musik-Labels Access Provider, also Internet-Provider, die Kunden Zugang zum Netz anbieten, dazu verpflichten, diese Webseiten zu sperren.

Dagegen hat sich der Internet-Zugangsanbieter gewehrt, deshalb hatten GEMA und Musik-Label geklagt. Verschiedene gerichtliche Instanzen haben dem Access Provider Recht gegeben. Der BGH wurde wegen einer Revision angerufen – und hat im konkreten Fall ebenfalls dem Access Provider Recht gegeben. Aber auch gesagt: Grundsätzlich ist es denkbar, Access Provider zu verpflichten, Internetangebote zu sperren, wenn es dafür rechtliche Gründe gibt. Allerdings sind die Hürden dafür hoch.

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Du sagst: Die Hürden sind hoch. Was muss passieren, damit Access Provider dazu gezwungen werden, Inhalte zu sperren?
Bislang war es undenkbar, dass Internet-Provider gezwungen werden, Inhalte zu blocken. Das ändert sich ab sofort in Deutschland. Der BGH hat genau festgelegt, wann es aus seiner Sicht erforderlich ist, dass Access Provider aktiv werden müssen. Dann nämlich, wenn derjenige, der die Sperrung veranlassen möchte, jeden zumutbaren Aufwand betrieben hat, um die Verursacher zu finden und die Inhalte löschen oder die Server abschalten zu lassen.

Es reicht aber nicht aus, einfach nur einen Brief an den eingetragenen Betreiber einer Webseite zu richten und wenn dieser nicht antwortet, die Access Provider in die Pflicht zu nehmen. Für einen zumutbaren Aufwand hält der BGH es zum Beispiel, die Betreiber der Inhalte auch durch die Arbeit von Detekteien und Ermittlungsbehörden zu ermitteln. Das war im vorliegenden Fall nicht so, deshalb haben GEMA und Musik-Labels in diesem Fall nicht Recht bekommen. Aber in  Zukunft kann es passieren, dass Access Provider Inhalte sperren müssen.
Was sagen denn die Access Provider dazu: Ist es überhaupt möglich, Inhalte zu sperren?
Technisch ist es natürlich  möglich, Inhalte zu sperren, zumindest im direkten Zugriff durch den Kunden. Dafür müssen Sperrlisten angelegt werden, etwa mit Internet-IP-Adressen oder Domains. Der Kunde bekommt dann keinen Zugriff mehr. Doch die Access Provider sehen sich nicht in der Verantwortung und beklagen den Aufwand, den sie betreiben müssten, obwohl sie eigentlich nichts dafür können. Aber hier hat der BGH klar gesagt: Diesen Aufwand müssen sie halt betreiben.

Aber bringen solche Sperren überhaupt etwas?
Für alle, die „normal“ online gehen, also über DSL, Kabel oder Mobilfunk, die haben dann keinen Zugriff mehr auf die gesperrten Inhalte. Technisch versierte User verwenden aber Hilfsmittel wie ein VPN, ein Virtual Private Network. Damit bekommt man sehr wohl Zugriff auf die geblockten Inhalte. Das ist legal – und wird ja auch von vielen genutzt, etwa um auf in YouTube geblockte Inhalte zuzugreifen. Für all jene, die solche illegalen Inhalte im großen Stil verbreiten oder nutzen, ändert sich also auch in Zukunft eigentlich nicht viel.

Was sagen Kritiker, was sagst Du zu dem Urteil?
Netz-Aktivisten begrüßen das Urteil nicht gerade, denn sie setzen sich immer für ein freies Internet ein, möglichst ohne jede Kontrolle. Außerdem wird befürchtet, dass Sperrlisten – einmal eingerichtet – auch missbraucht werden könnten, etwa im politisch unliebsame Inhalte zu blockieren. Im Ausland wie in China, Türkei, Ägypten geschieht das ja auch in der Tat immer wieder. Einen Missbrauch und jede Willkür aus man natürlich vermeiden.

Ich bin  allerdings auch der Meinung, dass in der Tat jede vertretbare Anstrengung unternommen werden sollte, um Inhalte, die wir als Gesellschaft nicht wollen, auch nicht angeboten werden können. Deshalb kann es in seltenen Ausnahmefällen durchaus sinnvoll sein, Inhalte und Angebote zu blockieren. Da fallen mir zwar nicht unbedingt als erstes urheberrechtliche Problemfälle ein, sondern Kinderpornografie, Hetze, IS-Propaganda, aber da wäre es mir lieber, wenn solche Inhalte sofort und konsequent aus dem Internet verschwinden. Das wäre keine ungebührliche Einschränkung der Meinungsfreiheit.