Recht auf Vergessen gestärkt

Recht auf Vergessen gestärkt

Das Internet vergisst nichts – heißt es immer wieder. Und stimmt ja auch: Wer sich selbst mal googelt, findet vielleicht auch blöde Partyfotos, einen mehr oder weniger dummen Kommentar in einem Forum, ein witziges Urlaubsvideo – aber mit der Ex-Partnerin – im Netz. So etwas würde man doch am liebsten loswerden… Geht aber nicht. Doch das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden: In ganz bestimmten Fällen gibt es sehr wohl ein Recht auf Vergessen.

Problem: Alte Artikel sofort sichtbar

Ein Mann, der 1982 wegen zweifachen Mordes verurteilt wurde – ein spektakulärer Fall auf einem Segelschiff, deshalb hat die Presse darüber geschrieben –, hat Jahre nach seiner Freilassung geklagt. Denn wer seinen Namen eingibt, findet praktisch direkt alte Artikel über ihn, vor allem im Online-Archiv des Spiegel, die über den Fall berichten. Das Argument: Er wird die Tat nicht los. Obwohl er seine Haftstrafe abgesessen hat.

Nun gibt es ein vom Europäischen Gerichtshof längst festgestelltes „Recht auf Vergessen im Internet“. Das gilt auch in besonders schweren Kriminalfällen, sagt das Verfassungsgericht. Der Mann hat also einen Anspruch darauf, dass nicht jeder durch Eintippen seines Namens erfährt, dass er wegen Mordes gesessen hat.

Müssen jetzt alle Artikel mit seinem Namen aus dem Archiv entfernt werden? Nein, gestrichen werden muss der Artikel nicht. Aber die Richter des BVG sind der Ansicht, der Spiegel – und damit auch andere Redaktionen und Archive – müssten den Zugang begrenzen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte müssten Anfragen über den Namen in solchen Fällen erschwert werden. Zum Beispiel sollte nicht jeder, schon gar nicht über eine Suchmaschine bequem Zugang bekommen. Möglicherweise erst nach Anmeldung, nur für wissenschaftliche oder journalistische Zwecke. Das muss nun genauer geklärt werden.

Schutz gegen uneingeschränkten Zugriff

Es gilt, viele Dinge abzuwägen. Personen des Öffentlichen Interesses genießen solche Schutzrechte natürlich nicht. Auch muss geschaut werden, wie lange etwas zurückliegt – und ob es sich nur um Befindlichkeiten handelt, oder um starke Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, wie im vorliegenden Fall. Ein anderer Fall wurde auch verhandelt. Da fühlte sich eine Frau unwohl damit, dass ihr Name in einem NDR-Beitrag aus dem Jahr 2000 auftaucht, unter der Überschrift „Fiese Tricks“. Das müsse sie sich gefallen lassen, nicht zuletzt, weil der Bericht noch vergleichsweise jung ist, sagen die Richter. Es ist also nicht einfach.

Ich finde es richtig. Denn nicht alles sollte für jeden in aller Ewigkeit zugänglich sein. Es ist keine Einschränkung der Presse- oder Meinungsfreiheit, wenn nicht alles für jeden für immer zugänglich ist. Jetzt braucht es eine Diskussion um die genauen Spielregeln, denn die muss jedes Land selbst definieren.

 

Das Recht auf Vergessen gilt nur in der EU

Das Recht auf Vergessen gilt nur in der EU

Seit 2014 gibt es in Europa offiziell ein „Recht auf Vergessen“. Man muss es nicht hinnehmen, wenn im Netz etwas zu finden ist, was besonders persönliche oder herabwürdigende ist. Google muss dann auf Antrag Links auf solche Informationen entfernen – wenn sich die Infos selbst nicht entfernen lassen. Aber dieses Recht hat Grenzen, hat jetzt der EuGH bestimmt: Das Recht auf Vergessen gilt nicht weltweit. Google muss nicht global löschen.

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Admin-Kennwort zurücksetzen

Admin-Kennwort zurücksetzen

Wenn man sich aussperrt, ist das extrem nervig. Das gilt nicht nur für die Haustür, sondern auch für den eigenen Windows-PC. Mit einem einfachen Trick bekommt man wieder Zugriff.

Am einfachsten ist es, wenn das Windows-Konto mit einem Microsoft-Konto verknüpft ist. Denn dann lässt sich das Kennwort über https://account.microsoft.com/ zurücksetzen.

Handelt es sich um ein lokales Konto, startet man zunächst von der Setup-DVD. Dann die Funktion Computerreparatur aufrufen und folgende Befehle eintippen: ren Utilman.exe Utilman.exe.bak [Enter] copy cmd.exe Utilman.exe [Enter]. Nach einem Neustart von der Festplatte beim Login [Win]+[U] drücken und net user Beispiel NeuesKennwort [Enter] eintippen.

Zum Schluss wie oben von der CD starten und diesmal del Utilman.exe [Enter] ren Utilman.exe.bak Utilman.exe [Enter] eingeben. Sobald der PC von der Platte startet, kann Beispiel sich mit NeuesKennwort anmelden.

Die Check-Liste für den Urlaub: Nichts vergessen!

Die Check-Liste für den Urlaub: Nichts vergessen!

Wenn es in den Urlaub geht, ist die Freude groß. Leider meist auch der Stress, denn zuerst wollen die Koffer gepackt werden. Was muss rein, was muss sonst noch unbedingt erledigt werden? Einfacher geht’s, wenn man eine Check-Liste zur Hand hat.

Und selbst die muss man nicht selbst erstellen. Denn unter der Adresse www.urlaubs-checkliste.de gibt es eine solche Liste zum Ausdrucken mit Einträgen zum Abhaken schon fix und fertig vorbereitet.

Die Liste steht in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Möchte man noch selbst etwas daran ändern, sollte man sich für die HTML-Variante entscheiden, diese dann als Download speichern und danach in Word zur Bearbeitung öffnen. Ansonsten tut es auch die fertige PDF-Version, die man nur noch ausdrucken muss.

Na dann, viel Spaß und gute Erholung im Urlaub!

www.urlaubs-checkliste.de

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Gelöschte Google-Links sichtbar machen

Gelöschte Google-Links sichtbar machen

Seit einigen Wochen können EU-Bürger von Google unter bestimmten Umständen verlangen, dass Verlinkungen auf unerfreuliche Informationen im Netz nicht mehr von Google in den Suchtreffern gezeigt werden. Seit einer Weile bearbeitet Google diese Löschanträge nicht nur, sondern beherzigt sie auch.

Nun ist mit hiddenfromgoogle ein Onlinedienst gestartet, der genau diese Einträge sichtbar machen will. Hiddenfromgoogle will von Google auf Antrag aus dem europäischen Suchindex entfernte Links konsequent dokumentieren. Damit die Links letztlich doch nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem ist es auch interessant zu sehen, welche Links auf Antrag entfent wurden.

Entwickelt wurde Hiddenfromgoogle vom amerikanischen Entwickler Afaq Tariq. Bislang sind nicht allzu viele Einträge aufgelistet, zwei beziehen sich auf deutsche Webseiten. Es wurden Links uz einen Artikel aus dem Spiegel aus dem Jahr 1995 und ein Limk auf einen Artikel aus der taz aus dem Jahr 2009 entfernt.

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