NRWs Pläne in Sachen Online-Durch-Suchung auf dem Prüfstand

von | 10.10.2007 | Tipps

TrojanerNicht nur unser aller Bundesinnenminister möchte sich bei Bedarf gerne auf fremden Festplatten umschauen dürfen. Auch der NRW-Verfassungsschutz soll das dürfen. Das eigens dafür angepasste NRW-Verfassungsschutzgesetz steht nun auf dem Prüfstand. Gegner hatten geklagt, und nun beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht damit. Recht so! 😉

Fachkundige Beobachter meinen, es sähe so aus, als hätte der Schnüffelpersilschein für den NRW-Verfassungsschutz keine Chance auf Bestand. Aber das muss man abwarten. Ein paar Monate wird es dauern, bis die Verfassungsrichter entscheiden. Ich selbst habe bei einer WDR2-Sendung mit einem Vertreter der Landesregierung diskutiert, einem Mann von der FDP, der – zumindest damals – vehement dafür eingetreten ist, der Verfassungsschutz müsse so etwas dürfen. Anders als die Polizei. Das wiederum hat der Vertreter der Polizei anders gesehen, der meinte, auch die Polizei müsse unbedingt das Recht auf Onlinedurchsuchungen erhalten. Übrigens nicht nur, um Terroristen zu schnappen.

Es wird wirklich allerhöchste Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache annimmt und mal ein Machtwort spricht. Ich nehme jede Wette an, dass das NRW-Gesetz einkassiert wird. 😉