Macht das Verschlüsseln von eMails verdächtig?

von | 31.10.2007 | Tipps

Ich habe mich an dieser Stelle ja schon öfter mal darüber gewundert, wie Juristen im Alltag so ticken/denken/handeln/argumentieren/entscheiden. Eins Begründung diese Woche ist zwar vernünftig, aber man muss sich wundern, dass sie überhaupt ausgesprochen werden muss. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst einen Haftbefehl aufgehoben und darüber hinaus festgestellt, dass allein aus der Tatsache, dass jemand seine E-Mails verschlüsselt, nicht geschlossen werden kann, dass sie kriminelle Inhalte haben.

So, so. Das musste wohl mal gesagt werden. Vielleicht bin ich naiv, aber eigentlich sollte das wohl klar sein. Im Gegenteil: Sollten wir nicht spätestens seit der Spitzelaffäre im Bundeskanzleramt schlauer sein und wissen, dass eigentlich besser alle E-Mails verschlüsselt werden sollten, die brisante oder vertrauliche Daten enthalten? Ich denke schon… Natürlich kann es sein, dass so etwas in einigen Behörden und Ministerien dann doch wieder nicht gerne gesehen wird, weil es die Schnüffelarbeit erschwert. Aber gleich mit Generalverdacht zu reagieren, ist nicht nur ein starkes Stück, sondern ein Armutszeugnis.

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