Verbraucher-Zentrale richtet Spam-Beschwerde-Stelle ein

von | 22.09.2005 | Tipps

Eine Spam-Beschwerdestelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dieser Woche gestartet. Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher dem vzbv per Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv überprüft diese Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen.

Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland gemeldet, die effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können. Die Beschwerdestelle ist Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts zur Bekämpfung von Spam.

Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf Spammer erzielt werden. „Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen“, so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Empfänger von Spams sind aufgefordert, unerwünschte Spam-Mails an den vzbv weiterzuleiten. Voraussetzung einer Beschwerde ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail.

Diese geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den „Verkehrsweg“ einer Mail. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Header-Zeilen leider nicht bearbeitet werden. (Eine Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung finden Sie auf dieser Website:

Infos über Spam-Beschwerde

Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen Mails liegt bei bis zu 80 Prozent. „Spamming ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen“, sagte Patrick von Braunmühl. Spamming müsse unbequem werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen. Um dies zu erreichen, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers.

Dazu gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können (Beispiel Phishing). Darüber hinaus forderte der vzbv, dass die Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam zuständig werden sollte. Damit gäbe es in Deutschland auch endlich einen zentralen Ansprechpartner für internationale Netzwerke zur Bekämpfung von Spam wie den London Action Plan oder das EU-Behördennetzwerk CNSA.

„Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in dieser Legislaturperiode auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell wieder auf die Tagesordnung setzt und durch oben genannte Maßnahmen ergänzt“, so von Braunmühl. Ein Blick über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder Österreich, wo Spammer verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert werden, zeige, dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein „Entwicklungsland“ bei der Bekämpfung von Spam sei.