Google darf weiterhin Minibilder präsentieren

von | 30.04.2010 | Tipps

Google durchsucht das Web nicht nur nach Texten, sondern auch nach Bildern, wenn man das möchte – und zeigt vorab Miniaturversionen dieser Bilder, so genannte Thumbnails.
Das hat einer Künstlerin aus Weimar überhaupt nicht gepasst, sie hat ihre Urheberrechte verletzt gesehen und geklagt. Jetzt hat der BGH als höchste Instanz entschieden: Google darf das, Google darf in seiner Bildersuche auch Minibilder als Vorschau zeigen, selbst von Kunstwerken – und ohne ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten.

Google durchsucht bekanntlich unentwegt das Web, und alles, was da gefunden wird, landet im Katalog (Index) – Bilder inklusive. Wen das stört, der kann Google auffordern, die Inhalte der eigenen Webseite nicht zu scannen. Sie erscheinen dann auch in keinem Suchergebnis. Dazu ist lediglich ein kleiner Eintrag in der Kontrolldatei robots.txt oder eine Eintragung im HTML-Code vorgenommen werden. Man muss also aktiv werden, schwierig ist das aber nicht, das dauert nur wenige Sekunden.

Die Weimarer Künstlerin hat jedoch lieber geklagt. Jetzt hat der BGH das Urteil gesprochen, danach hat Google korrekt gehandelt. Der Konzern darf grundsätzlich vom Einverständnis der Webseitenbetreiber ausgehen, denn wer nicht im Index auftauchen möchte, kann das mit verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln kundtun.

Ich bin wirklich erleichtert über dieses nicht nur pragmatische, sondern auch weise, da praxisnahe Urteil aus Karlsruhe. Genau so hätte ich auch entschieden. Alles andere wäre nämlich unvernünftig und ein komplettes Desaster für das Internet. Denn das Internet lebt davon, dass Inhalte kreuz und quer verlinkt werden, dass man sich aufeinander bezieht und natürlich auch Miniversionen von Fotos, Grafiken oder Bildern präsentiert. Da jedes Mal um Erlaubnis zu fragen ist nicht nur praxisfremd (weil unmöglich), sondern entspricht auch nicht dem Wesen des Internet.

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