Angebliches „Datenleck“ in SchuelerVZ

Manchmal muss ich staunen. Das, was der Student der Wirtschaftsinformatik da jetzt geschafft hat, nämlich 1,6 Millionen rudimentäre Daten von Mitgliedern aus SchuelerVZ mit Hilfe eines Crawlers zu kopieren, das soll jetzt ein Skandal sein?

Unglaublich.

Es wurden keine Zugangsdaten gesammelt, es wurden keine Daten zusammengetragen, die nicht ohnehin öffentlich waren, sondern lediglich Daten in einer Liste zusammengeführt, die ohnehin öffentlich zugänglich waren, die jeder sehen, jeder lesen konnte. Der Mann hat sich nur ein bisschen Arbeit gespart und einen Crawler geschrieben, ein Programm also, das die Daten automatisch einsammelt. Man hätte auch ein Blatt Papier und einen Stift nehmen können.

Im Grunde hat der Student das gemacht, was Google, Bing, Yahoo und Co. den ganzen Tag tun: Öffentlich zugängliche Daten „gesaugt“. Wo bitte ist da der Skandal? Wenn überhaupt, muss man darüber diskutieren, welche Folgen es haben kann, wenn Daten im großen Stil eingesammelt werden können. Einverstanden. Aber sonst? Natürlich muss man gerade Schülerinnen und Schüler, als Jugendliche dafür sensibilisieren, dass sie nicht so viele Daten von sich preisgeben, dass selbst ein Fremder wissen kann, wo er sie antreffen oder anquatschen kann. Natürlich. Das ist eine sinnvolle Diskussion.

Aber so zu tun, als gäbe es hier einen neuen Datenskandal, ein unglaubliche Sicherheitslücke, das ist wirklich – Schwachsinn. Gelegentlich liest und hört man jetzt noch Kommentare, die das verquicken mit dem Thema Werbung, die deshalb aufrufen: „Raus aus den sozialen Netzwerken“, als hätte das irgendwas miteinander zu tun. Hat es aber nicht. Das ist nur eins: populistisch.

Eine konstruktive Debatte um angemessenen Datenschutz, die zweifellos berechtigt und nötig ist, sieht anders aus. Wer es sich so einfach macht und so eine Aktion zum Datenschutzskandal aufbläst, handelt unverantwortlich. Jetzt wird auch noch der TÜV angegriffen, weil er SchuelerVZ gute Noten in Sachen Datenschutz und Datensicherheit ausgestellt hat. Dabei ist die bekannt gewordene Datensammelei kein Grund, dieses Urteil in Frage zu stellen, da bin ich völlig einer Meinung mit dem TÜV.

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