Ungeschützte WLANs dürfen von jedem ungefragt genutzt werden

Wer mit einem Notebook oder Smartphone in einer deutschen Großstadt unterwegs ist, der kann unzählige ungesicherte WLAN-Netzwerke sehen – nicht nur in Hotels, Cafés oder Geschäften, sondern auch durchaus private Funknetzwerke.

Bislang musste man sich die Frage stellen, ob man sich bedenkenlos in diese WLANs einklinken darf oder nicht. Eine Frage, die das Landgericht Wuppertal nun eindeutig beantwortet: Ja, man darf. Es ist erlaubt, über ein offenes WLAN online zu gesehen. Nicht zuletzt deswegen, weil die meisten WLAN-Betreiber heute eine Flatrate nutzen und ihnen also keine Kosten entstehen.

Das bedeutet zweierlei: Wer wirklich nicht möchte, dass sein WLAN von anderen genutzt wird, muss es absichern und verschlüsseln. Denn die Haftung bleibt beim WLAN-Betreiber. Und wer unterwegs ein offenes WLAN findet, kann es bedenkenlos verwenden, muss also nicht mehr länger rätseln, ob es versehentlich oder willentlich öffentlich zugänglich ist. Eine vernünftige Entscheidung vom Landgericht.

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