BGH: Wer umzieht, muss trotzdem weiter für DSL zahlen

von | 11.11.2010 | Tipps

Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit einer durchaus interessanten Frage beschäftigen müssen: Was passiert, wenn jemand einen DSL-Anschluss für ein oder zwei Jahre bucht und vor Vertragsende umzieht? Klar, normalerweise schaut man dann, ob der Provider am neuen Wohnort auch DSL anbieten kann und übernimmt den DSL-Anschluss. Es kann aber auch passieren, dass der gewählte Provider am neuen Wohnort kein DSL anbieten kann. Grund für ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, meint der Bundesgerichtshof. In dem Fall ist der Provider nicht gezwungen, auf seinen Umsatz zu verzichten. Der Kunde muss bezahlen – auch wenn er keine Gegenleistung bekommt.

Das ist natürlich ärgerlich für den DSL-Kunden, keine Frage. Aber ich kann das Urteil gut verstehen – und es ist auch sinnvoll und gerecht. Denn der Provider hat keinen Einfluss darauf, ob ein Kunde umzieht oder nicht (und wohin). Also kann man wohl auch kaum erwarten, dass er einfach auf Umsatz verzichtet.

Abgesehen davon: Die meisten Provider bieten für Laufzeitverträge subventionierte Hardware an, etwa DSL-Router, WLAN Access Points oder andere Extras. Die kostenlose Herausgabe solcher Hardware rechnet sich für die Provider nur, wenn der Kunde mindestens ein, zwei Jahre Kunde ist.

Wer ein solches Risiko als Kunde nicht eingehen will, muss einen Provider wählen, der auf keine feste Laufzeit besteht. Solche Anbieter gibt es durchaus, etwa Alice.