Vorrats-Daten-Speicherung oder QuickFreeze?

In der Berliner Koalition gibt es Streit. Die CDU will es noch mal mit der vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Vorratsdatenspeicherung versuchen, die FDP lehnt sie konsequent ab. Vor allem die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger setzt auf Quick Freeze.

Vorratsdatenspeicherung? Quick Freeze? Dem Laien sagt beides nichts – doch betroffen sind alle. Denn wenn die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, wie von BKA und CDU gefordert, werden alle Verbindungsdaten in Sachen Daten gespeichert – wer hat mit wem telefoniert und wann, wer ist ins Internet gegangen und wo –,von allen Bürgern, sechs Monate lang, egal ob Handy oder Internet benutzt wird – um später irgendwann ggf. kriminelle Taten ahnden zu können.

Datenschützer und Bürgerrechtler sind empört. Alle Bürger stünden unter Generalverdacht. Es würden ungeheure Datenmengen angehäuft. Das Modell „Quick Freeze“ setzt auf ein anderes Prinzip: Erst wenn ein berechtigter Verdacht besteht, werden die Daten erhoben und gespeichert – und nicht mehr gelöscht. Diesen Vorschlag wiederum hält die Polizei für unzureichend.

Ich finde: Bloß, weil es die Ermittlungen vereinfacht, können unmöglich alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und unkontrollierbare Datenberge angehäuft werden. Vorratsdatenspeicherung kommt daher nicht in Frage. Quick Freeze ist eine gute Alternative.

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