Google Hangout on Air in Deutschland

Es hat eine Weile gedauert, doch vor ein paar Tagen ist Google Hangouts on Air endlich auch bei uns in Deutschland gestartet. Google Hangout ist eine Video-Chat-Funktion im sozialen Netzwerk Google+. Damit kann jeder Plus-User mit bis zu acht anderen Personen kostenlos per Videochat plaudern.

Google Hangouts on Air geht einen Schritt weiter: Jeder kann hier zum Sender werden, jeder kann eine Live-Übertragung im Web starten. Wer also einen Auftritt im Web übertragen, eine eigene Kochsendung starten, seine eigene Talksendung abhalten oder überhaupt irgendetwas herzeigen will, kann das mit Google Hangout on Air machen: Stream starten, möglichst viele Leute einladen, Übertragung starten – fertig.

Google streamt das Video live – und kostenlos. Man muss nicht mal auf Google+ sein, um das Live-Video anzuschauen, denn On Air-Videos lassen sich auch in ganz normale Webseiten einbauen. Am Ende der Übertragung wird automatisch ein Youtube-Video daraus. Aus der Live-Übertragung wird also ein Mitschnitt, der jederzeit im Web abrufbar ist. Außerdem kann man bei Google Hangout auch kommentieren: live – oder später das Youtube-Video. So geht nichts verloren.

Das Angebot von Google ist nicht schlecht, vor allem, weil es kostenlos ist. Es gibt diverse Anbieter von Live-Streaming-Diensten, die es nicht freuen dürfte, dass es Hangout on Air gibt, eben weil Google das kostenlos anbietet – und die Handhabung denkbar einfach ist. Ganz im mobilen Zeitalter ist Google allerdings noch nicht angekommen: Mit Smartphone oder Tablet kann man Hangout on Air noch nicht benutzen. Wird aber vermutlich nicht mehr lange dauern.

In den USA ist Hangout on Air bereits Anfang Mai gestartet. In Deutschland wurde die Funktion nicht direkt aktiviert. Vermutungen zufolge, weil es dafür hier eigentlich einer „Sendelizenz“ bedarf. In Deutschland sieht der Rundfunkstaatsvertrag vor, dass man ab 500 Zuschauern offiziell eine Sendelizenz benötigt. Was unter „Rundfunk im Internet“ zu verstehen ist, regelt Paragraf 2, Absatz 1 und 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Demnach fallen alle Angebote, die linear und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind, unter die Zulassungspflicht – also auch Live-Streaming-Angebote im Netz.

Wer sein Angebot allerdings so gestaltet, dass es keinen journalistischen Charakter hat oder dafür sorgt, dass nie mehr als 500 User parallel zuschauen können, ist ausdrücklich ausgenommen. Ich habe bei Google nachgefragt, wie man das Thema dort bewertet. Die Antwort: Google betrachtet Hangouts als „user generated content“. Die Nutzer seien selbst für die Inhalte verantwortlich – deshalb könne man Hangouts on Air nun auch in Deutschland starten.

Einen Ansturm auf die neue Live-Funktion muss man in Deutschland aber wohl nicht gleich erwarten. Denn während die Amerikaner vollkommen ungehemmt in jede Videokamera sprechen – hier sind auch Skype-Konferenzen total beliebt und Youtube-Videos werden im großen Stil per Videobotschaft kommentiert -, sind die Deutschen hier vergleichsweise zurückhaltend. Das ist zumindest meine Wahrnehmung.

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