Eltern haften nur bedingt für die Online-Aktivitäten ihrer Kinder

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt. Dabei wurde Musik heruntergeladen und auch im Netz angeboten – beides ist illegal, daran gibt es nichts zu rütteln. Die Eltern wurden darum auf 3000 Euro Schadenersatz verklagt. Alle gerichtlichen Instanzen hatten den Forderungen der Musikindustrie zugestimmt und die Eltern zur Zahlung verdonnert.

Doch der Bundesgerichtshof sieht den Fall anders: Man kann von Eltern nicht verlangen, dass sie ihren Kindern die ganze Zeit über die Schultern schauen, argumentieren die Richter. Es reicht, wenn sie ihre Kinder ausreichend darüber aufklären, was verboten ist und was nicht. Auch Schutz-Software müsse nicht zwingend installiert sein.

Ein weises, ein kluges Urteil wie ich finde. Anderenfalls hätte es in deutschen Haushalten millionenfach chinesische Verhältnisse gegeben, mit Komplettüberwachung der Kinder, mit Misstrauen und Streit. Das bleibt jetzt aus – und das ist gut so.

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