BGH-Urteil: Internet-Verbindung ist Lebens-Grundlage

Wenn Ihre Internet-Verbindung ausfällt und Ihr Provider für den Fehler verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Internet-Verbindung nämlich zur Lebensgrundlage.

Für viele Menschen ist das Abrufen Ihrer E-Mails, oder das Erledigen von Bankgeschäften online, ein Stück Lebensqualität und sehr wichtig. Können Sie ausgerechnet dann, wenn Sie  etwas dringend im Netz erledigen müssen, nicht auf das Internet zugreifen, steht Ihnen deswegen Schadensersatz zu. Besonders gravierend wird es natürlich dann, wenn auch Ihre Existenzgrundlage von der Verfügbarkeit Ihres Internetanschlusses abhängt.

Weniger Geld gibt’s nur dann, wenn Sie neben dem Netzanschluss über einen Festnetzprovider auch noch über ein internetfähiges Handy verfügen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 98/12

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