Google verliert vor dem BGH und muss Auto-Complete überarbeiten

von | 17.05.2013 | Tipps

Wer bei Google einen Suchbegriff eintippt, bekommt schon während der Eingabe Vorschläge gemacht, wonach man suchen möchte. Google versucht zu erraten, was der User eingeben will und präsentiert eine kurze Liste der am häufigsten gestellten Suchanfragen, die zur bisherigen Eingabe passen. Eine Funktion, die sich Autocomplete oder Autovervollständigen nennt – und mitunter für Ärger sorgt, denn regelmäßig erscheinen bei der Eingabe eines Namens ehrverletzende Begriffe. Ein Unternehmer hatte sich an den automatischen Vorschlägen der Suchmaschine gestört und geklagt. Wurde sein Name eingegeben, erschienen Begriffe wie „Scientology“ und „Betrug“ in der Autocomplete-Vorschlagsliste.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google trägt die Verantwortung für die vom Algorithmus ermittelten Vorschläge. Der Konzern kann nicht einfach alles ungefiltert präsentieren, was der Algorithmus basierend auf den Suchanfragen der User für passend hält. Die Vorschläge hätten einen „fassbaren Aussagegehalt“, finden die Richter. Google muss deshalb prüfen, insbesondere wenn konkrete Beschwerden vorliegen, ob der inhaltliche Zusammenhang zwischen Namen und vorgeschlagenem Suchbegriff tatsächlich besteht. Bedeutet: Google muss Autocomplete entweder abschalten oder eine Möglichkeit zur Beschwerden vorsehen. Ob Google sich die Mühe machen will und eine Beschwerdestelle einrichtet oder ob Autocomplete in Deutschland abgeschaltet wird, steht noch nicht fest.