Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

von | 01.12.2013 | Tipps

Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu bezeichnen.

Das heißt aber nicht, dass die Drosselung als solche gekippt wird. Vielmehr will die Telekom den Wortlaut der Verträge ändern, sodass die Tarife Call&Surf und Entertain mit Drosselung nicht länger Flatrate genannt werden. „Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden“, sagt die Telekom intern.

Damit ist die Klage der Verbraucherzentrale NRW erfolgreich. Dort bezweifelt man aber, dass das reine Ändern der Namensgebung viel am Kern der Sache ändert. Der zuständige Anwalt sagte gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Focus: „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr ‚Flatrate‘, sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich.“ Kunden müssen dann darauf bestehen, dass ein monatliches Volumenlimit unwirksam ist, solange der ursprünglich geschlossene Vertrag als Flatrate verkauft wurde.

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