Redtube: Abmahn-Welle schwappt zurück

von | 27.12.2013 | Tipps

Als vor einigen Tagen Tausende deutscher Internetnutzer eine Abmahnung wegen des Nutzung eines Streamingportals erhalten haben, war die Überraschung groß: Bisher waren noch nie Streaming-Nutzer abgemahnt worden. Das Gesetz verbietet den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte, aber auch nur, wenn der Konsument eindeutig erkennen können muss, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Beim Streaming erfolgt aber kein Download. Deshalb wundern sich die meisten Experten über die Abmahnungswelle, viele halten sie für problematisch. Bislang musste allerdings noch kein höheres Gericht in einem solchen Fall entscheiden.

Die Abmahnwelle wird nun zunehmend zu einem Problem für die Kanzlei aus Nürnberg. Denn zum einen hat das Landgericht Köln angekündigt, seine Entschlüsse zurückzunehmen und somit die Rechtsgrundlage für die Abmahnung zu entziehen. Das allein wäre für die Kanzlei problematisch genug. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln aber wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, da dem Landgericht Köln womöglich falsche Sachverhalte gemeldet wurden.

Nun werden die Anwälte der Abmahnkanzlei aber auch noch verklagt: Eine Berliner Kanzlei hat Strafantrag wegen Betrug bzw. Erpressung gestellt (hier das Dokument). Die Begründung: Die abmahnende Kanzlei hätte behauptet, die Abgemahnten hätten geltendes Recht verletzt. Sich einen Film auf einer legalen Webseite anzuschauen, sei aber nicht illegal. Wer so etwas behaupte und dafür auch noch Geld verlange, täusche die Betroffenen.

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