Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.

  • Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?

Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.

  • Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?

Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.

  • Welche Zugeständnisse macht Google denn?

Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.

 

 

  • Und wie geht’s jetzt weiter?

Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.

  • Was bedeutet das denn für die Zukunft?

Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.

ok_google

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