Neues Widerrufsrecht: Was hat sich geändert?

Ab Freitag, 13. Juni 2014, gilt ein neues Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, also beispielsweise beim Online-Shopping. Die Gesetzesnovelle soll Ihre Rechte europaweit vereinheitlichen und stärken. Was ändert sich alles? Hier eine Übersicht.

  • Europaweit gilt eine Frist von 14 Tagen für den Widerruf.
  • Falls Sie falsch oder gar nicht über Ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden, können Sie den Widerruf bis zu 1 Jahr danach geltend machen, nicht mehr unbegrenzt lange.
  • Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie dies ausdrücklich angeben. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.
  • Senden Sie die Ware unfrei zurück, müssen Sie einen etwaigen Nachnahmezuschlag selbst bezahlen.
  • Die 40-Euro-Regel entfällt. Hat der Händler Sie darüber informiert, müssen Sie die Rücksendung komplett selbst bezahlen, nicht nur bis zum Warenwert von 40 Euro.
  • Der Händler muss Ihnen das Geld erst erstatten, nachdem er die Ware erhalten hat, oder Sie ihm die Einlieferung der Rücksendung nachweisen können.
  • Hygieneartikel und sonstige versiegelte Waren sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  • Händler können digitale Inhalte, die zum Download bereitgestellt werden, vom Widerruf ausschließen, nachdem Sie bei der Bestellung dieser Regelung zugestimmt haben.

Unter www.widerrufsbelehrung-2014.de finden Sie alle Neuerungen genau erklärt. Außerdem erhalten Sie dort auch Musterbelehrungen, die Sie in Ihrem Online-Shop verwenden können.

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