Der „Fliegen-Gitter“-Fall: Klage abgewiesen

Ein Gericht hat entschieden: Ein Hersteller oder Anbieter kann einen Kunden nicht auf Schadenersatz verklagen, bloß weil der eine negative Bewertung in einem Kundenportal veröffentlicht hat. Damit ist die Klage eines Amazon-Händlers abgewiesen worden, der 40.000 Euro Schadenersatz verlangt hat, weil ein Kunde ein 22,51 Euro teures Fliegengitter nicht montiert bekommen hat. Eine wichtige Entscheidung, die Bewertungsportale stärkt.

Man kann über Bewertungsportale denken wie man möchte. Es gibt sie – und sie erfüllen zweifellos auch einen gewissen Zweck. Fast jeder informiert sich heute in Bewertungsportalen darüber, welche Erfahrungen andere Kunden oder Gäste gemacht haben. Mittlerweile ist jedem klar: Manche Bewertungen sind gekauft, manche manipuliert, viele wahrscheinlich total ungerecht. Aber die meisten Bewertungen sind dann doch irgendwie nützlich.

Fliegengitter

Wenn ein Kunde sehr verärgert ist, dann schreibt er das auch auf – und lässt Druck aus dem Kessel. Da wird auch schon mal was aufgeschrieben, was aus juristischer Sicht nicht in Ordnung ist. Beispiel: Der berühmte Fliegengitter-Fall. Da hat jemand ein Fliegengitter gekauft und ist daran gescheitert, das Gitter ins Fenster zu montieren. Angeblich habe der Support nicht wirklich geholfen – und die „Bedienungsanleitung war fehlerhaft“.

War sie nicht. Sie war nur schlecht verständlich – zumindest konnte der betroffene Kunden damit wohl nicht viel anfangen. Der Jurist unterscheidet sehr wohl zwischen einer „fehlerhaften“ und einer „schwer verständlichen Anleitung“. Das eine ist ein objektives Urteil, eine Tatsachenbehauptung – das andere ein persönliches Urteil. Letzteres ist in jedem Fall statthaft. Ersteres problematisch.

Im konkreten Fall haben sich der Kunde des Fliegengitters und der Lieferant auf Amazon Marketplace unrettbar in die Haare bekommen. Der Kunde habe beim Händler angerufen und sich beschwert. Der Händler habe nicht einlenken wollen, so der Kunde. Schließlich gab es eine schlechte Bewertung auf Amazon: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar man muss den Innenrahmen messen, das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz. Die Ware selbst macht guten stabilen Eindruck. Der Verkäufer: Nie wieder!

Das wollte der Händler nicht auf sich sitzen lassen und verlangte, die negative Bewertung zu löschen oder wenigstens zu ändern. Der Käufer hat sich daraufhin bei Amazon beschwert. Das Händlerkonto wurde gesperrt – dadurch sind Umsatzeinbußen entstanden, die sich der Händler beim unzhufriedenen Käufer wiederholen wollte. Angebliche Schadenssumme: fast 40.000 Euro.

Doch die Klage blieb erfolglos. So ärgerlich solche Kunden und Kundenbewertungen im Einzelfall natürlich sind: Die Abweisung der Klage ist gut und richtig, denn anderenfalls wäre jeder, der in Deutschland eine Bewertung schreibt, ein erhebliches Risiko eingegangen.

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