Googles Support per E-Mail ist unzureichend

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor Gericht einen Sieg gegen den Onlineriesen Google erstritten: Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google entschieden (hier das Urteil).

Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ wenden, erhalten in der Regel eine automatisch generierte Antwort: „Bitte beachten Sieurtei, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Google macht es sich einfach und verweist den Kunden auf Selbsthilfe-Anleitungen und Supportseiten im Netz.

Diese Form der Kommunikation bewertete der vzbv als nicht vereinbar mit dem Telemediengesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ im Impressum verfügbar sein müssen. Googles Support-Kontakt hingegen ist nach Auffassung des vzbv eine Blackbox, in der Verbraucheranfragen ins Leere laufen.

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Eine Aufassung, die die Richter nun eindeutig bestätigten: Eine automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspreche nicht den Anforderungen der Impressumspflicht nach §5 Telemediengesetz. Das Gericht stellte klar, dass es nicht um eine Prüfpflicht dergestalt gehe, dass jede eingehende E-Mail von einem Mitarbeiter individuell geprüft und bearbeitet werden müsse. Es müsse aber sichergestellt werden, dass über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse Kommunikation stattfinden könne.

Ein für die Verbraucher erfreuliches Urteil, denn in der Tat ist es gerade bei amerikanischen Onlinediensten alles andere als einfach, überhaupt jemand zu kontaktieren, geschweige jemanden, der auch etwas entscheiden kann.

 

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