Vorsicht beim Einsatz von Dash-Cams im Straßen-Verkehr

Sie kommen in immer mehr Fahrzeugen zum Einsatz: sogenannte „Dashcams“. Kleine Kameras im Auto, die am Armaturenbrett, der Windschutzscheibe oder dem Rückspiegel angebracht werden. Sie laufen meist während der gesamten Fahrt mit, zeichnen alles auf. Im Falle eines Unfalls sollen die Filme als Beweis dienen können.

Ein Trugschluss, denn möglicherweise wird ein entsprechendes Video vor Gericht gar nicht als Beweis herangezogen. „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Richter in einem solchen Fall von einem Verwertungsverbot ausgeht – mit der Folge, dass der Beweis nicht erbracht werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M., Spezialist unter anderem für Foto- und Persönlichkeitsrecht in der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Die gefilmten Personen wissen in der Regel nichts von den Aufnahmen, können also vorher auch nicht ihre Einwilligung erteilen. „Solche Aufnahmen können nur ausnahmsweise vor Gericht zugelassen werden“, warnt Rechtsanwalt Terhaag.

dashcam

Kürzlich hatte erst das Landgericht Heilbronn (Az. I 3 S 19/14) über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem eine Dashcam Teile des Geschehens aufgezeichnet hatte. Die Richter verneinten eine Verwertbarkeit des Videos, denn die Filmaufnahmen würden eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) darstellen. Die Kamera zeichne nämlich stets eine Vielzahl von (unbeteiligten) Personen auf. So heißt es in dem Urteil:

„Wollte man dies anders sehen […] würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen.“

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass viele technische Neuheiten oft an rechtliche Grenzen stoßen. In diesem Fall auch zu Recht – sonst müsste wohl bald jeder Autofahrer damit rechnen, von anderen Verkehrsteilnehmern überwacht zu werden, sagt Rechtsanwalt Terhaag: „Anders als bei einer Videokamera vor der eigenen Haustür, wird auch nicht der private Bereich aufgezeichnet, sondern das gesamte öffentliche Umfeld während der Fahrt.“

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