Neues Gesetz für Offenes WLAN

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das mehr offene WLANs bringen soll. Das ist auch dringend nötig, denn nur in wenigen Ländern gibt es derart wenige offene WLAN-Hotspots wie bei uns in Deutschland. Nur zwei Hotspots pro 100.000 Einwohner – damit ist Deutschland ein Entwicklungsland. Das neue Gesetz hätte das ändern können – wäre man in Berlin entschlossener.

Die „Reform des Telemediengesetzes“ soll Betreiber von Cafés oder Restaurants motivieren, mehr öffentliche WLANs anzubieten. Sie werden von der so genannten Störerhaftung befreit, müssen also nicht haften, wenn Gäste das offene WLAN missbrauchen. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Betreiber bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Anbieter müssen ihren WLAN-Anschluss „angemessen“ absichern und sich außerdem von den Nutzern eine Zusicherung abholen, dass sie keine Rechtsverletzung begehen. (Sehr sinnvoll: Wer hakt schon „Ich werde das WLAN für kriminelle Aktivitäten nutzen“ anklicken, wenn er das vorhat?) Wird beides berücksichtigt, ist der WLAN-Betreiber aber immerhin fein raus. Er kann nicht mehr haftbar gemacht werden.

wlanaccess

So weit, so gut. Allerdings bezweifeln Experten, dass es zu einem wirklich spürbaren Effekt kommt. Begründung: Die User müssen jedes Mal und in jedem offenen WLAN-Hotspot erneut die Zustimmung geben, sich artig zu verhalten. Und die Betreiber müssen diese Zustimmung von jedem einzelnen User einholen – und das geht nur, wenn jeder User einen Zugangscode erhalten muss.  Sehr lästig – und im Ausland auch unüblich.

Nach einem Befreiungsschlag klingt das nicht – obwohl es im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, offene WLANs an öffentlichen Plätzen zu fördern. Wie so häufig in der Politik, ist die gewählte Lösung unentschlossen und zaghaft. Sehr schade.

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen