Wie viel Vorratsdatenspeicherung erwartet uns?

Das Gerangel um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nimmt kein Ende. Die einen wollen sie, die anderen wollen sie verhindern. Schon bald wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Diesmal sieht es so aus, als könnten die Richter nicht ganz so entschieden dagegen sein wie beim letzten Mal.

Seit Dezember 2015 haben wir auch in Deutschland wieder eine Vorratsdatenspeicherung. Nicht zuletzt, weil eine aus dem Jahr 2006 stammende EU-Richtlinie alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherungen einzuführen. Nicht zu vergessen das Standardargument „Terrorbekämpfung“, das natürlich sowieso immer greift.

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Generalanwalt des EuGH hat ernsthafte Bedenken

Seit Jahren wird gegen die Vorratsdatenspeicherung gekämpft – mit juristischen Mitteln. In Deutschland, aber auch in der EU. Demnächst wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Europa überhaupt zulässig ist. Einige schwedische Provider wollen schlichtweg keine Verbindungsdaten speichern.

Nun hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, der Däne Saugmansgard Öe, seine Haltung kundgetan: Er möchte die Speicherung von Telekommunikationsdaten europäischer Bürger nur unter strengen Voraussetzungen zulassen, etwa zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Allerdings ist Öe auch nicht komplett gegen die VDS – was die Hoffnung bei allen strikten VDS-Gegnern derzeit dämpft.

Zwar steht das Urteil des EuGH noch aus, allerdings folgen die Richter gewöhnlich der Einschätzung der Generalanwälte. Wenn es so kommt, würde sich der EuGH also erneut gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aussprechen, allerdings diesmal möglicherweise weniger konsequent.

Im April 2014 erklärte der EuGH die EU-Richtlinie für ungültig, da sie nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sei. Der Schutz der personenbezogenen Daten gehe eindeutig vor. Es macht halt einen Unterschied, ob man sich freiwillig in die Klauen eines Datenmagneten begibt oder ob ein Staat oder sogar ein Staatenverbund im großen Stil Daten sammelt – ohne jeden Anlass. Einfach so. Weil man es kann. Und mit dem Argument: Man kann ja nie wissen.

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EU-Datenschutz kommt nicht voran

Keine Frage: Datenschutz und Privatsphäre sind komplizierte Themen. Das jahrelange Rumgeeiere bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt, wie schwierig es ist, das rechte Maß zu finden, die gesunde Balance aus den Interessen nach Sicherheit auf der einen und Privatsphäre auf der anderen Seite.

Das gilt aber genauso für den Datenschutz im Allgemeinen: Auch der kommt in Europa nur sehr schleppend voran, obwohl die technische Entwicklung und vor allem die Realität im Eiltempo voranschreitet. Es ist ein Skandal, dass Onlinedienste und US-Konzernen immer noch mehr oder weniger frei agieren können.

Es liegt vor allem an der Politik, die sich nicht entscheiden kann. Selbst Daten sammeln und es anderen verweigern wollen, damit überzeugt man niemanden. Die Entscheidung des EuGH wird auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung beeinflussen. Es laufen derzeit mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz.

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