Startschuss für mehr offene WLANs

von | 28.07.2016 | Tipps

Ein offenes WLAN zu betreiben war in Deutschland bislang immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn aufgrund der so genannten Störerhaftung musste jeder WLAN-Betreiber damit rechnen, für die missbräuchliche Verwendung des WLAN in Haftung genommen zu werden – egal, wer den Rechtsverstoß begangen hat. Das ist nun vorbei – die Störerhaftung ist abgeschafft. Doch es bleibt trotzdem ein Risiko.

Die gute Nachricht: Seit Mittwoch (27.07.2016) ist die Störerhaftung für WLANs abgeschafft. Dafür sorgt das „zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“. Aus der umstrittenen Störerhaftung wurde nun das Providerprivileg. Und das bedeutet: Als WLAN-Betreiber haftet man nicht mehr dafür, wenn andere (etwa Gäste oder Fremde) in seinem WLAN Unsinn anstellen. Zumindest dann nicht, wenn er nichts davon weiß. So wie Provider nicht dafür haften, wenn ihre User Straftaten begehen.

Drohen auch weiter Abmahnungen?

Viele hoffen, dass lästige Abmahnungen nun ein Ende haben. Doch das ist keineswegs ausgemachte Sache. Denn der genaue Wortlaut der Änderungen des Telemediengesetzes (PDF) ist ein Kompromiss, der durchaus einige Lücken hat. Es fehlt ein ausdrücklicher Hinweis im Gesetz, dass kostenpflichtige Abmahnungen im zivilrechtlichen Bereich tabu sind, etwa wenn User Urheberrechtsverstöße begehen.

Genau diese Lücke könnte – so befürchten Kritiker – von findigen Juristen missbraucht werden. Bedauerlicherweise finden sich immer ein paar Juristen, die es sich gerne leicht machen und sündhaft teure Abmahnungen verschicken.

WLAN Free Wifi

Die Politik kann nicht behaupten, sie sei nicht gewarnt worden. Zahlreiche Experten haben vorab auf den Missstand hingewiesen, auch als sie noch mal im Bundesrat zur Sache angehört wurden.

Aber die Mahnungen wurden ignoriert – der Bundesrat hat das Gesetz durchgewunken. Sollten sich künftig weiter Abmahnwellen ergeben, ist zumindest klar, wer die Verantwortung trägt. Denn das eigentliche Ziel war und ist: Mehr WLANs in Deutschland. Und das geht nur durch Wegfall der Störerhaftung. Im Gesetz – und tatsächlich.

Unitymedia startet seine Hotspot-Initiative

Es wird also besser, aber noch lange nicht gut – so könnte man die Sache auf den Punkt bringen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt zumindest Privatpersonen weiterhin, ihr WLAN lieber nicht für Dritte zu öffnen. Klar, denn wer möchte sich als Privatmann schon dem Risiko aussetzen, sich Ärger und vor allem Kosten einzuhandeln, bloß weil man sein WLAN für Dritte öffnet? Weil der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, einen Gesetzestext ohne Schlupflöcher zu formulieren.

Zeitgleich startet Unitymedia sein Wifi-Projekt: Jeder Unitymedia-Kunde, der seinen eigenen Router für die Allgemeinheit öffnet, darf alle anderen Hotspots des Providers in Deutschland nutzen. Kostenlos! Das sind über eine Million Hotspots, die ein Datentempo von 10 MBit/Sekunde (bei privaten Hotspots) oder sogar 150 MBit/Sekunde (bei Premium-Hotspots) erlauben. An sich eine gute Idee. Doch die Art und Weise, wie Unitymedia seine Kunden davon zu überzeugen versucht mitzumachen, hat dem Anbieter eine Menge Kritik eingebracht.

Unitymedia hat das nicht beeindruckt – und hält am OptOut fest. Wer nicht mitmachen möchte (und vor allem seinen eigenen Router nicht für Dritte freigeben will), muss nach der Benachrichtigung durch den Kundendienst die Funktion im Servicebereich deativieren. Wer seinen Router teilt, sollte wissen: Unitymedia übernimmt die Haftung. Die Nutzung des Hotspots durch Dritte erfolgt auf separaten Frequenzen in einem separaten Netz, damit hat der Unitymedia-Kunde nichts zu tun.