Per Baukasten gegen Abmahnungen: Abmahnbeantworter

von | 25.08.2016 | Tipps

Habt Ihr auch schon mal eine Abmahnung wegren möglicher Urheberrechtsverstöße bekommen? Das kann ziemlich teuer werden – und ärgerlich ist es auf jeden Fall. Viele wissen sich in einer solchen Situation nicht zu helfen. Jetzt gibt es einen Abmahnbeantworter, der einem zumindest in bestimmten Fällen weiterhelfen kann.

Einige Rechtsanwälte verdienen wirklich gut am Verschicken von Abmahnungen: Sie arbeiten im Auftrag von Rechteinhabern und wenn sie jemanden finden, den sie – aus welchen Gründen auch immer – abmahnen können, setzen ein Standardschreiben auf und kassieren saftige Gebühren. Auch wenn die Honorare vom Gesetzgeber gedeckelt wurden: 130 EUR für ein Schreiben ist immer noch eine Menge Geld.

Einige Kanzleien sind auf so etwas tatsächlich spezialisiert. Kein Wunder, denn einfacher lässt sich Geld kaum verdienen – auch wenn es jursitisch zweifellos keine sonderlich große Herausforderung darstellt. Gut verdienen lässt sich damit vor allem deswegen, weil viele Empfänger solcher Abmahnschreiben eingeschüchtert einknicken und gleich die Unterlassungserklärung unterschreiben und bezahlen. Das macht den Abmahnern ihre Arbeit noch einfacher.

abmahnanwaelte

Abmahnbeantworter hilft bei der Abwehr

Doch nun haben Chaos Computer Club (CCC) und Förderverein Freie Netzwerke gemeinsam einen Abmahnbeantworter an den Start gebracht. Der soll den in juristischen Dingen meist völlig unerfahrenen Empfängern solcher Anschreiben helfen, den ersten Schrecken zu überwinden und die Forderungen abzuwehren. Ignorieren darf man solche Schreiben nicht. Man muss reagieren. Der Abmahnbeantworter hilft dabei. Das Portal ist so einfach wie möglich gehalten, damit jeder klarkommt und sich zurechtfindet.

Zuerst ist die Frage zu beantworten, ob man sicher ist, den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht begangen zu haben. Gibt es Zweifel, wird der Gang zum Anwalt empfohlen. Ist man hingegen unschuldig – und leider werden allzu oft Menschen abgemahnt, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen -, dann bastelt der Abmahnbeantworter durch Beantworten diverser Fragen automatisch ein Abmahn-Abwehr-Schreiben vor, das man nur noch unterschreiben und abschicken muss. Zumindest für diesen ersten Schritt spart man sich so die Konsultation eines Juristen, der auch Geld sehen will.

Gesetzgeber gefordert: Schluss mit Horror-Honoraren

So gut und lobenswert es ist, dass es endlich eine veritable Hilfe gegen die Abmahn-Pest gibt, so traurig ist es, dass es so etwas überhaupt bedarf. Der Gesetzgeber hat zwar die Gebühren für Abmahnungen „in einfachen Fällen“ auf in der Regel um die 130 EUR gedeckelt, doch halten sich keineswegs alle Kanzleien daran. Denn: Was ist ein „einfacher Fall“? Der Gesetzgeber sollte es nicht zulassen, dass Privatmenschen hemmungslos mit horrenden Honorarforderungen konfrontiert werden – für ein Anschreiben.

Natürlich muss es möglich sein, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Aber doch bitte zu angemessenen Kosten. Die Kosten alleine sind es, die viele Opfer von Abmahnungen erschrecken lassen. Viele wagen nicht, sich zu wehren, weil die Kosten dann noch höher ausfallen.

Jeder, der zu Unrecht eine Abmahnung erhält, sollte den Abmahnbeantworter benutzen. Denn der ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer „negativen Feststellungsklage“, erklären die Betreiber. Durch Absenden des automatisch generierten Schreibens bringt man den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen.

Allerdings ist es im Zweifel immer besser, einen Juristen aus Fleisch und Blut zu konsultieren. Je mehr Menschen sich wehren, desto weniger lukrativ wird die Abmahnerei. Vielleicht lässt es die ein oder andere Kanzlei dann künftig sein.