EuGH-Urteil zu illegalem Streaming

Die neuesten Hollywood-Blockbuster: Die schaut man sich am besten im Kino an. Da wirken sie 1a, da sieht man sie zuerst – und da ist alles legal. Weniger später kann man sich die meisten Filme auch in Video-Portalen anschauen, ob Apple iTunes, Netflix, Amazon, Maxdome und Co. Doch da kosten sie natürlich Geld. Manch einer will sich die Kosten sparen – und schaut sich Filme oder auch Bundesliga-Spiele illegal als Stream im Internet an. Das ist illegal, sagt der Europäische Gerichtshof EuGH. Anbietern entsprechender Portale und Geräte geht es jetzt an den Kragen.

Es gibt in Holland einen Mediaplayer zu kaufen, ein Gerät namens „Filmspeler“, das man an seinen Fernseher anschließen kann, so wie die Profiboxen von Apple oder Google, und mit dem man dann Filme und Serien aus dem Netz streamen kann, die allerdings von den Rechteinhabern nicht legitimiert sind. Auf gut deutsch: Die Boxen spielen Filme und Serien ab, die illegal bereitgestellt und für die keine Lizenzen gezahlt werden – und das auch noch unverschämt komfortabel, weil man sich nicht durch obskure Webseiten klicken und Tausende Werbebanner ertragen muss.

Der Verkauf dieser Geräte sei eindeutig illegal, urteilt der EuGH. Die Geräte werden nun wohl vom Markt genommen werden müssen. Das muss aber ein niederländisches Gericht anordnen. Das Urteil des EuGH ist ein Grundsatzurteil, das Folgen haben wird.

Ein Grundsatzurteil

Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, weil es immer wieder Betreiber gibt, die sich auf den Standpunkt zurückziehen, nicht die eigentlichen Anbieter der illegalen Inhalte zu sein. Die Box ist ein schönes Beispiel: Der Betreiber stattet die Box mit der nötigen Software aus, richtet die nötigen Plugins ein und füttert die Box auch mit den nötigen Daten, etwa den Webadressen, wo die illegalen Filme und Serien bereitgestellt werden – komfortabler geht es nicht.

Das sei aber eben eine „öffentliche Wiedergabe“, und die sei ohne die Zustimmung der Rechteinhaber illegal. Wenn dafür auch noch Geld genommen wird, wie im vorliegenden Fall, trifft das erst recht zu. Dieses Urteil lässt sich auf andere Geräte, aber auch auf spezielle Software oder Webangebote anwenden, die illegale Inhalte streamen.

Auch Nutzer verfolgt?

Das klingt, als kommen da schwierige Zeiten auf alle zu, die schon mal aus unseriösen Quellen Filme oder Serien streamen. Doch es nun nicht damit zu rechnen, dass auch die Nutzer solcher Inhalte stärker strafrechtlich verfolgt werden. Experten gehen davon aus, dass die Rechteinhaber auch weiterhin in erster Linie die Anbieter und Verbreiter der illegalen Inhalte angehen und verfolgen werden.

Es ist sinnvoller, den Sumpf trocken zu legen. Abgesehen davon: Wenn ein Nutzer sich auf einem zweifelhaften Portal eine Serie oder einen Film anschaut, dann sind nur hier Spuren des Streamingsvorgangs zu finden, also etwa die IP-Adresse des Nutzers. Niemals wird es passieren, dass so ein Portal die Nutzerdaten herausgibt. Die Portale werden in der Regel anonym betrieben. Nutzer haben also eher wenig zu befürchten.

Sreamen vs. Download

Grundsätzlich wurde Streaming bisher juristisch bewertet als die Möglichkeit zum Download, Stichwort Filesharing, weil beim Streaming eben keine Inhalte zum Download angeboten werden. Deshalb war es bislang schwieriger, jemanden wegen des Streamens von Inhalten zu belangen. Beim Streamen werden nur für kurze Zeit Inhalte auf der Fesplatte oder im Gerät gespeichert – und nach dem Anzeigen gleich wieder gelöscht.

Deshalb „besitzt“ man sie nicht. Juristisch macht das einen Unterschied. Während der Download eines Musikstücks illegal ist, ist das Anschauen eines Streams nicht illegal. Das ist auch der Grund, wieso die Rechteinhaber in der Regel gegen die Betreiber vorgehen und nur selten gegen die Nutzer.

Seriös oder unseriös?

Nun sagen ja manche: Hoppla, ich weiß gar nicht, wie ich auf kino-umsonst.io landen konnte. Ich dachte, das wäre alle seriös… Wie erkennt man denn seriöse Angebote – und unseriöse? Mir kann allerdings niemand erzählen, er wüsste nicht, dass er auf einem illegalen Portal unterwegs ist. Die Unterschiede sind frappant. Die legalen Angebote sind professionell gemacht, sind in der Regel völlig werbefrei und natürlich muss man sich als Nutzer registrieren und in der Regel für das Anschauen der Filme und Serien auch angemessene Beträge bezahlen.

Nur sehr selten gibt es mal etwas umsonst, von Teasern abgesehen. Unseriöse Angebote quellen oft über mit Werbung, die Filme und Serien sind nicht selten von zweifelhafter Qualität – etwa, weil vom Monitor oder von der Kinoleinwand abgefilmt –, und sind kostenlos und kosten nur geringe Pauschalgebühren. Mein Tipp: Wer wissen will, wo es einen bestimmten Film oder eine Serie zu sehen gibt, der sollte sich mal das Portal werstreams.es anschauen. Einfach Titel eingeben – und man erfährt, wo man sich die Folge oder den Film legal anschauen kann. Gegen entsprechende Bezahlung.

 

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