Vorsicht WhatsApp

Ein Amtsgericht hat die in WhatsApp übliche Praxis, alle Kontaktdaten ungefragt an die Server von WhatsApp zu übertragen, als unrechtmäßig eingestuft. Im Grunde war das lange bekannt – nun ist es das erste Mal von einem Gericht festgestellt worden. Das wird Konsequenzen haben.

Wer WhatsApp nutzen will, muss dem kalifornischen Unternehmen Zugang zum kompletten Kontaktordner gewähren. Bevor man sich versieht, sind alle Namen und Rufnummern bei Facebook respektive WhatsApp. Die Daten sind blitzschnell hochgeladen – und versorgen das Unternehmen nicht nur mit Rufnummern, sondern auch mit Informationen über das soziale Geflecht.

Wer ist mit wem bekannt, wer steht bei wem im Kontaktordner? WhatsApp kann das mühelos herausfinden. Auch bei Leuten, die gar nicht bei WhatsApp sind. Denn auch deren Rufnummern werden zu WhatsApp hochgeladen. Ein Vorgehen, das nicht ohne juristische Brisanz ist.

Jeder WhatsApp-Nutzer macht sich strafbar

Nun hat zum ersten Mal ein Gericht genau das laut ausgesprochen: WhatsApp ist illegal, sagt auch der auf Internetfragen spezialisierte Jurist Christian Solmecke. Das Amtsgericht Bad Hersfeld bezeichnet den Upload-Vorgang aller Kontakte zu WhatsApp als „deliktisches Verhalten“.

Denn die Betroffenen würden vorher nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Daten zu WhatsApp gehen. Problematisch, da die eigene Rufnummer ein „personenbezogenes Datum“ und damit schutzwürdig ist. Für Facebook ist es einfach nur eine Ware, die man sich besorgt, egal ob erlaubt oder nicht. Motto: Was man hat, das hat man.

Die meisten bekommen es gar nicht richtig mit, weil alles so schnell passiert. Aber wer WhatsApp installiert und nutzt, der stimmt auch der Übermittlung aller Kontaktdaten aus seinem Smartphone an WhatsApp zu. Blitzschnell werden alle Namen und Rufnummern, die im eigenen Gerät gespeichert sind, an WhatsApp übertragen. WhatsApp freut sich, denn so weiß das Netzwerk:

Mit wem bin ich bekannt, wessen Daten habe ich gespeichert? Darüber hinaus bekommt WhatsApp auch die Rufnummern von Nutzern, die noch nicht bei WhatsApp registriert sind. Das jedoch ist laut Amtsgericht Bad Hersfeld rechtlich nicht in Ordnung: Im Grunde müsste man vorher jeden einzelnen Kontakt in seiner Liste um Erlaubnis fragen – schriftlich! –, dass seine oder ihre Kontaktdaten an WhatsApp übertragen werden.

Abmahnung möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich

Da beim Upload der Kontaktdaten ein so genanntes „deliktisches Verhalten“ vorliegt, sind teure Abmahnungen zumindest denkbar. Im Privatbereich – so die einhellige Meinung von Juristen – ist eher nicht mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen zu rechnen. Denn wer verklagt schon seine Freunde? Außerdem müsste man ja mitbekommen, dass jemand die Daten hochgeladen hat. Im geschäftlichen Bereich sieht es anders aus.

Hier könnten Geschäftspartner oder Kunden ernsthaft etwas dagegen haben, dass ihre Daten an WhatsApp übertragen werden – und auch eine kostenpflichtige Abmahnung in Betracht ziehen. Die Aufmerksamkeit für das Problem ist vergleichsweise neu, deshalb hat es das bislang noch nicht gegeben, aber denkbar wäre das schon

WhatsApp wird reagieren müssen. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Datenschützer und Verbraucherschützer des Themas annehmen – und WhatsApp vor den Kadi zerren. WhatsApp wird die Praxis einstellen müssen, dass zwangsweise alle Kontakt hochzuladen sind. Vielleicht werden die Nutzer sogar die Wahl haben bei jedem einzelnen Kontakt, ob er hochgeladen wird oder nicht.

Die Verbraucherschützer werden garantiert konkrete Forderungen stellen. Und natürlich hat das auch Auswirkungen auf alle anderen Messenger und vergleichbaren Programme und Apps – man fängt nur klugerweise am besten immer beim größten Anbieter an.

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