Folgen der Rekordstrafe für Google

Die EU-Kartellwächter haben Google zu einer Rekordstrafe verdonnert: 2,42 Milliarden Euro Strafe soll der Onlinekonzern bezahlen, weil die gleichnamige Suchmaschine die Konkurrenz bei Preisvergleichsanfragen benachteilige. Warum so eine hohe Strafe – und was wird sie bringen?

Die Strafzahlung von 2,42 Milliarden Euro ist die höchste, die von der Kartellbehörde der EU je verhängt wurde – und doppelt so hoch wie die bislang höchste Strafe, die Intel zahlen musste. Aber die Höhe der Strafzahlung orientiert sich an den Umsätzen und damit sn der Dimension des Problems: Google verdient unglaubliche Summen mit Werbung.

Wettbewerber haben Google bereits vor Jahren vorgeworfen, dass ihre Preisvergleiche in der Suchmaschine kaum oder gar nicht zu sehen sind, während die Google-eigene Preissuchmaschine, mit mittlerweile Google Shopping heißt (früher: Froogle) in den Suchergebnissen sehr prominent zu sehen sind. Zwar sind diese Platzierungen mittlerweile prominent mit dem Wörtchen „Anzeige“ versehen, aber das war nicht immer so – und reicht der EU-Kommission außerdem nicht.

Eigene Preissuchmaschine zu prominent platziert

Viele fragen sich: Wo aber ist das Problem, wenn Google bei einer Suchanfrage die Preise präsentiert, die Google für Produkte ermittelt hat? Das für sich genommen ist nicht problematisch, dass machen andere Preissuchmaschinen schließlich auch. Das Problem ist, dass die Kunden Google dafür bezahlen, dass ihre Produkt in Google Shopping beworben werden. Weil die Suchmaschine Google aber 90% Marktanteil in Europa hat – übrigens sehr viel mehr als in den USA –, sehen eben sehr viele Menschen auch die Preise, die Google anbietet, weil diese in den Suchergebnissen prominent platziert sind.

Deutlich prominenter als die Preise anderer Preisvergleicher, die dagegen nicht ankommen – und unsichtbar werden. Der konkrete Vorwurf lautet also: Google nutzt seine Marktmacht im Suchmaschinen-Markt, um einen eigenen Dienst – die Preissuchmaschine, wo Händler kostenpflichtig ihre Produkte anbieten können –, zu pushen.

Was muss Google jetzt tun?

Google muss zum einen die Strafe bezahlen und zum anderen diese Praxis ändern – kann man in einer offiziellen Stellungnahme der EU-Kommission nachlesen. Dazu hat Google 90 Tage Zeit. Die EU-Kommission hat klar gesagt, dass die aktuelle Lösung, die schon deutlich weniger problematisch ist als früher, dennoch nicht reicht, um die Kommission zufrieden zu stimmen.

Google wird die Preise der Wettbewerber viel besser sichtbar in die Suchergebnisse einbinden müssen. Dadurch gehen Google natürlich Werbeeinnahmen verloren – aber das ist der Preis, den man zahlt, wenn man einen derart großen Marktanteil hat. Google will aber prüfen, sich gegen das Urteil zu wehren.

Und Amazon?

Google argumentiert, Amazon sei die größte Produkt-Suchmaschine – und da stoße sich niemand dran, dass der Wettbewerb dort nicht vorkommt. Allerdings präsentiert Amazon nur die Preise von Produkten, die man auch bei oder über Amazon einkaufen kann. Mittlerweile ist es auch bei Amazon möglich, dass Händler bezahlte Anzeigen auf Amazon schalten, um ihre Produkte und Preise besser sichtbar zu machen.

Für den Kunden ist das undurchsichtig. Der wesentliche Unterschied ist aber: Wer zu Amazon geht, der weiß, dass er nicht alle Preise sieht, sondern nur die, von denen Amazon weiß. Google ist aber eine Suchmaschine, die zur Unabhängigkeit verpflichtet sein sollte. Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, was Google als relevant erachtet und zuerst nennt und was nicht.

Wenn aber die eigenen Produkte, in dem Fall die Preise aus der Preissuchmaschine Google Shopping deutlich vor denen anderer Preissuchmaschinen auftauchen, ist das eine zumindest fragwürdige Praxis. Ich würde es wahrscheinlich genauso machen, wenn ich Google wäre. Das bedeutet aber nicht, dass sich eine Gesellschaft diese Intransparenz gefallen lassen muss.

Suchanfragen über Asssitenten

In der Tat sprechen wir immer öfter mit unseren Rechnern und Mobilgeräten. Die Auswahl der präsentieren Antworten ist hier naturgemäß noch kleiner: Die Betreiber entscheiden, was sie uns überhaupt präsentieren – und in welcher Reihenfolge. Anders als auf dem Bildschirm kann ich nicht entscheiden, was ich zuerst „anklicke“, auch ist eine Kennzeichnung schwierig, was eine bezahlte Erwähnung ist und was eine unbezahlte.

Da kommen einige Schwierigkeiten auf uns zu, denn es muss eine klare Unterscheidung geben zwischen bezahlten und nicht bezahlten Empfehlungen. Hier sollte Google von Anfang an versuchen, Schwierigkeiten wie die bei Google Shoppung zu vermeiden.

 

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