DSGVO: Aufräumen mit den Mythen

von | 21.05.2018 | Internet

Die DSGVO hat eine Menge Staub aufgewirbelt: Viele sind verunsichert, ob sie in punkto DSGVO alles richtig machen – und befürchten drakonische Strafen, wenn nicht. Selbst Hobbyfotografen drücken nicht mehr bedenkenlos auf den Auslöser. Unerwünschte Nebeneffekte – oder genau das, was die DSGVO erreichen wollte?

Die meisten begrüßen, dass durch die EU-Verordnung der Datenschutz verbessert wird – aber nur, wenn sie selbst keine Arbeit damit haben. Etwa, weil sie ihre Webpräsenz auf den neuesten Stand bringen müssen. Oder ihren Umgang mit Daten überdenken sollen. Es lässt sich jedoch nicht leugnen, dass die EU-Vorschrift besser hätte formuliert werden können – und müssen. Damit nicht derart viel Rechtsunsicherheit herrscht wie jetzt.

Nicht ausreichend präzise formuliert

Eigentlich sollten die Großen angegangen werden, die großen Onlinedienste, die Sozialen Netzwerke, die Werbenetzwerke und Marketer. Doch Schweißperlen sieht man eher auf der Stirn von Freiwilligen Feuerwehren, Vereinen, Schulen, Bloggern. Viele fürchten drakonische Strafen – und versuchen, die mit allen Mitteln zu vermeiden. Die DSGVO hat einen Umfang von rund 90 Seiten. Da wäre auch Platz gewesen, alles so zu formulieren, dass klar wird: Die Kleinen haben nichts zu befürchten.

Hat die EU-Politik aber vermieden. Und nun haben wir den Salat. Der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke macht sich in einem Video einen Spaß daraus, welche Folgen die Datenschutzgrundverordnung im Alltag haben kann. Wer eine Visitenkarte überreicht, muss auch gleich seine Datenschutzerklärung mit übergeben, sollte das Gegenüber tatsächlich vorhaben, die Visitenkarte digital zu verarbeiten. So könnte man das Gesetz auslegen – das ist natürlich völlig absurd.

Die Medienanwälte aus Köln klären ironisch über die DSGVO auf

Anders gemeint als von vielen verstanden

Der EU-Politiker Jan-Philipp Albrecht erklärt auf seiner Homepage, wie die DSGVO gemeint ist. Albrecht ist einer der „Väter“ der Verordnung – und will online mit Mythen aufräumen. Es mögen aus Sicht des EU-Politikers Mythen sein, dass man jeden registrierten Nutzer erneut um Zustimmung bitten muss, dass es dank DSGVO der Einwilligung jeder fotografierten Person bedarf oder dass drakonische Strafen drohen, wenn man als Miniblogger etwas falsch macht. Aber diese Mythen verunsichern die Menschen.

Ich denke zwar auch: Die Behörden werden mit Augenmaß vorgehen, nicht nur, weil die Verordniung eine Verhältnismäßigkeit vorschreibt. Allerdings: Die Verordnung hätte deutlich besser formuliert werden können. Und müssen. Etwa so, dass Abmahn-Anwälte keine Chance haben. Mit solchen Parasiten haben wir in Deutschland schließlich Erfahrung. Auch alles, was mit Fotografie und Videoaufnahmen zu tun hat, also den eher privaten Gebrauch betrifft, hätte einer klareren Formulierung bedurft – und besserer Aufklärung.