Der Bundesgerichtshof; Rechte: BGH

Nach dem BGH-Urteil: Was müsst Ihr nun beachten?

Viele fragen sich: Was bedeutet das jüngste BGH-Urteil in Sachen „Digitale Erbe“ denn jetzt generell für meinen digitalen Nachlass? Ist jetzt einfach für enge Verwandte nach meinem Tod auf meine privaten Daten zuzugreifen?

Wichtige Fragen, denn im Zweifel möchte man möglicherweise nicht, dass andere nach meinem Tod meine Whatsapp-Nachrichten lesen oder Zugriff auf die Protokolle meiner Video-Chats haben – oder vielleicht sogar sehen können, wem ich was auf Tinder geschickt habe.

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Messenger können keine Chats rausgeben

Bei WhatsApp und den meisten anderen Chat-Apps ist die Sache klar: Wegen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist es den Betreibern gar nicht möglich, die Chat-Protokolle herauszugeben – also die Inhalte. Das könnte Facebook bei WhatsApp-Chats also nicht. Nur wenn die Eltern/Erben den Zugang zum Konto haben, ist das möglich. Und: Ja, bei allen anderen Diensten ist es denkbar, dass Erben hineinschauen. 

Natürlich kann das ganz schön peinlich werden. In Sozialen Netzwerken sind deutlich mehr Infos hinterlegt oder abrufbar als in einem Tagebuch. Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man Onlinedienste und Soziale Netzwerke nutzt.

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Denkbar ist nun, dass Facebook die Nutzungsbedingungen ändert, damit nach dem Ableben nicht alle Daten nur Verfügung stehen – und/oder keine Veränderungen mehr durchgeführt werden können. Ob das dann Rechtens ist, wird sich in zukünftigen, wohl unvermeidlichen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten zeigen.

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