Rekordstrafe gegen Google: Was sich bei Android nun ändert

von | 18.07.2018 | Digital

Das dürfte die Aktionäre von Alphabet, dem Mutterkonzern von Google nicht freuen: Die EU-Kommission hat heute eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden EUR verhängt. Der Grund: Google missbrauche seine Marktmacht beim mobilen Betriebssystem Android. Google übe immer wieder Druck auf Hardwarehersteller aus, um Vorteile für eigene Dienste zu erhalten. Aber was genau steckt dahinter und was ändert sich jetzt?

4,3 Milliarden Euro: Ein richtig fetter Strafzettel, den Google da kassiert hat. Eine Rekordstrafe. Fast doppelt so hoch wie die bislang höchste Strafe, die von der EU-Kommission verhängt wurde: 2017 war das, 2,4 Milliarden Euro, auch gegen Google.

Der Onlineriese aus dem Silicon Valley ist also definitiv ein Wiederholungstäter.

Aber worum geht es eigentlich? Es geht im Kern um Android. Das mobile Betriebssystem von Google.

 

Android ist Vehikel für Dienste und Apps

Google verschenkt Android. Jeder Hersteller von Mobilgeräten darf Android kostenlos nutzen und an seine Kunden verteilen.

Kein Akt der Güte, sondern ein gutes Geschäft für Google. Denn so kann Google seine Dienste und Apps besser unters Volk bringen. Android ist sozusagen die Startrampe für zahlreiche Dienste und Apps.

Denn: Auf 86% aller verkauften Mobilgeräte war 2017 das mobile Betriebssystem Android installiert. 86 Prozent! Da kann man wohl mit Fug und Recht von einer gewissen Marktgröße sprechen. Ja, durchaus auch von einer Marktmacht.

Tja, und diese Macht hat Google ausgenutzt, um seine Apps und Dienste zu pushen.

Jede Menge Vorschriften für Hersteller

Hersteller, die Android nutzen, müssen zum Beispiel auch den Google Play Store, den Suchdienst Google, den Chrome-Browser und einige andere Apps auf dem Gerät installieren. Löschen unmöglich. Über den Google Play Store beziehen Android-User, aber auch eBooks, Musik oder Filme – und dafür wird kassiert.

Auch ist es den Herstellern untersagt, einige Geräte mit, andere Modelle ohne die Google-Komplettausstattung auszuliefern. „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“ nennt Google das. Knebelvertrag wäre wohl die treffendere Umschreibung. Motto: Friss oder stirb. Wir machen das so, wie wir – Google – das wollen. Oder gar nicht.

Das Beispiel zeigt, wie verlockend es offensichtlich sein muss, seine Marktmacht auszunutzen – oder konkreter: sie zu missbrauchen. Denn eigentlich hätte Google es doch gar nicht nötig, seinen Suchdienst zu pushen.

Wettbewerbskommission greift hart durch

Googles Chrome-Browser hingegen hat es zweifellos vor allem deshalb zum Marktführer gebracht, weil er eben in den vergangenen Jahren auf diese unlautere Art und Weise gepusht worden ist. Auf jedem Android-Gerät an Chrome-Browser. Wozu da noch einen anderen benutzen?

Gut, dass wir in Europa eine selbstbewusste und äußerst handlungsfähige Wettbewerbskommission haben, die genau hinschaut und im Zweifel aktiv wird. Drei Jahre hat die Untersuchung gedauert. Die Kommission hat sich die Sache also nicht leicht gemacht.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, hat die Kommission festgestellt. Denn in der Tat: Durch die von Google angewandte Praxis werden die Gegebenheiten zementiert. Ein Hardwarehersteller kann nicht auf die Idee kommen, einen anderen Browser, eine andere Suchmaschine oder eine Start-up-App zu bevorzugen. Das hemmt den Wettbewerb nicht nur, das ruiniert ihn.

Die Rekordstrafe erscheint mir daher vollkommen angemessen. Sie soll abschreckend wirken. Denn auch andere Unternehmen aus dem Silicon Valley gehen gerne so vor. Noch wichtiger ist aber, dass Google seine Geschäftspraktiken ändern muss. Android wird vielfältiger, das Angebot – auch an Apps – bunter. Das ist gut so!

 

 

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