Urheberrechtsreform in der EU: Die Upload-Filter kommen

In der EU stehen die Zeichen auf Reform – zumindest beim Urheberrecht. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich diese Woche auf einen Kompromiss geeinigt. So wie es aussieht, kommen einige Veränderungen auf Internetbenutzer zu. Sie werden mit Upload-Filtern leben müssen. Und Google soll für Überschriften und Textschnipsel von Zeitungsartikeln bezahlen. Das finden viele nicht gerade lustig.

Das Leistungsschutzrecht (LSR) wird in Europa eingeführt – obwohl es in Spanien und Deutschland schon existiert und dort nicht gebracht hat. Das bedeutet: Google und andere Suchmaschinen müssten dafür bezahlen, wenn sie Überschriften und kurze Teaser von Artikeln in den Suchergebnissen zeigen.

Und: Künftig haften die Plattformen für Urheberrechtsverstöße. Urheber können sich also bei YouTube, Facebook, Instagram und Co. Geld holen, wenn dort illegal Texte, Fotos, Videos oder Musik verwendet wird. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass die User die Inhalte unerlaubt vervielfältigen – die Betroffenen können sich an den Plattfomen schadlos halten.

Plattformen haften

Zumindest letzteres klingt doch nach einer guten Entwicklung: Es geht doch nicht an, dass im Internet lustig alles kopiert werden darf.

Da sich im Internet alle mehr oder weniger anonym bewegen können und es schwer bis unmöglich ist, jemanden ausfindig zu machen, der unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte im Netz bereitstellt, ist es prinzipiell eine gute Idee, die Plattformen haftbar zu machen.

Die wollen ja immer gerne möglichst viel verdienen, aber nie Verantwortung übernehmen. Dieses Ansinnen ist also durchaus nachvollziehbar. Das Problem ist eher, was die Folge ist: Die Plattformen werden wohl sogenannte Upload-Filter einrichten, die dafür sorgen sollen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht hochgeladen wird.

Das wird für eine Menge Verwirrung sorgen: Viele Inhalte der User werden künftig nicht mehr online gehen, vor allem dann nicht, wenn der Verdacht besteht, dass urheberrechtlich geschütztes Material enthalten ist.

So funktionieren Upload-Filter

Die Entwickler, die diese Filter programmieren müssen, stehen nun vor einer Mammut-Aufgabe. Zumal nicht nur Musik, sondern auch Fotos, Bilder, Texte oder Filmschnipsel entdeckt werden müssen, die urheberrechtlich geschützt sind. Es wird so laufen: Natürlich wissen die Programme nicht selbständig, was geschützt ist.

Es werden vermutlich Datenbanken angelegt, wo Rechteinhaber ihre Werke registrieren können und müssen. Also Fotos zum Beispiel, Gemälde, Musik, Illustrationen, Texte. Die Filter werden dann in den Datenbanken nachschauen, ob sie „Treffer“ entdecken – und Alarm schlagen, falls dem so ist.

Kann unmölgiich zuverlässig funktionieren

Nicht sofort. Das wird eine Weile dauern. Bei Musik kommen solche Algorithmen aber bereits zum Einsatz. Da funktioniert das schon ganz gut. Aber Musik ist ein vergleichsweise einfaches Terrain: Es gibt nur ein paa zig Millionen geschützte Musikstücke.

Das ist überschaubar. Und: Die Tonspur kann mühelos auf Musik untersucht werden. Bei Fotos ist das schon schwieriger: Es dürfte unzählige Fotos geben. Und die Fotos erscheinen vielleicht nicht bildfüllend, sondern angeschnitten oder mit anderen Objekten im Bild. Nicht einfach, so etwas zu entdecken. Noch schwieriger sind Filmschnipsel oder Texte. Was, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text auf eine Tasse gedruckt ist? Die Filter-Software wird für jede Menge Ärger sorgen, das steht jetzt schon fest.

Kunst, Zitate und Satire?

Das ist ein anderes großes Problem. Denn Software kann unmöglich entscheiden, ob ein Kunstwerk vorliegt, oder Satire oder ein Zitat. Das ist eine Beurteilung, die selbst KI nicht hinbekommen wird. Genau deswegen befürchten viele eine „Zensur“ oder eine Einschränkung der Kunstfreiheit im Netz. Zensur ist es nicht. Aber doch eine erhebliche Einschränkung.

Gegen die nun offensichtlich Menschen auf die Straße gehen wollen. Wie findest Das ist ihr gutes Recht. Und die Urheberrechtsreform ist alles andere als gelungen. Ich hätte mir eine Art Kulturgebühr gewünscht, die auf Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Das wäre viel besser. Noch lässt sich die Reform stoppen, denn sie muss im April noch durchs EU-Parlament.

 

 

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