Die EU-Urheberrechtsreform: Q&A

von | 25.03.2019 | Internet

Artikel 13 – davon hat wohl mittlerweile jeder schon mal was gehört. Gemeint ist das der Artikel in der geplanten und umstrittenen EU-Urheberrechtsreform, der dafür sorgt, dass die umstrittenen Upload-Filter kommen. Kritiker befürchten den Untergang des freien Internet – und gehen dafür auch auf die Straße.

Es gab schpn in vielen deutschen Städten Demos dagegen, auch in Bremen. Denn: Morgen stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob die EU-Urheberrechtsreform kommt oder nicht. Was aber bedeutet das alles?

Die Stunde der Wahrheit rückt näher: Morgen wird abgestimmt. Warum diese Reform?

Es geht darum, das Urheberrecht auf den neuesten Stand zu bringen. Die letzten Veränderungen wurden 2001 vorgenommen – also eine lange Zeit. Das Internet hat unbestreitbar eine Menge Veränderungen mit sich gebracht. Deshalb muss auch das Urheberrecht auf den neuesten Stand gebracht werden.

Es muss geklärt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es geht vor allem darum, dass die kreativen Leistungen vieler Menschen – ob sie Texte schreiben, Fotos machen, Musik oder Videos – im Internet häufig genutzt werden, etwa bei YouTube oder auf Facebook, ohne dass eine entsprechende Vergütung erfolgt. Künstler und Kreative gehen leer aus – die Portale aber verdienen eine Menge Geld.

Dass will Axel Voss, der Initiator dieser Initiative, ein CDU-Politiker aus Bonn ändern. Er will die Plattformen haftbar machen für Urheberrechtsverstöße. Sie sollen dafür bezahlen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden. Und das verändert alles.

Klingt doch eigentlich vernünftig: Das Urheberrecht wird bislang nicht gewahrt – jetzt gibt es eine Lösung. Wieso dann so viel Widerstand und sogar Demos?

Es gibt mehrere Aspekte, an denen sich die Kritiker stören. Am wichtigsten ist Artikel 13, der in der neuen Vorlage, über die morgen abgestimmt wird, übrigens Artikel 17 ist. Dieser Artikel macht die Plattformen haftbar und schreibt geeignete technische Maßnahmen vor, um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden.

Da sind wir dann bei den gefürchtete Upload-Filtern. Damit sich die Plattformen nicht in die Situation begeben, andauernd Lizenzen für von den Usern hochgeladene Inhalte zahlen zu müssen, werden sie natürlich versuchen, das zu verhindern.

Upload-Filter werden kommen: Sie untersuchen jeden hochgeladenen Inhalt auf mögliche Urheberrechtsverstöße: Sind Fotos, Videos, Audios oder andere Inhalte in einem hochgeladenen Video enthalten, die geschützt sind? Dann geht der Inhalt nicht online.

Klingt doch auch richtig und gut. Wenn wir hier auf Radio Bremen2 Musik spielen, zahlen wir an die GEMA. Und natürlich achten wir darauf, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Wenn das nun Filter machen, klingt das doch gut. Wieso die Kritik?

FILTER Musik/Kinderporno. Weil Filter diese Arbeit unmöglich zuverlässig erledigen werden. Wie sollen geschützte Werke eigentlich erkannt werden? Ein Foto im Video – ist das geschützt? Filter können unmöglich alle urheberrechtlich geschützten Werke kennen. Und selbst wenn, ist es unmöglich, sie alle zu erkennen.

Vor allem: Zitate und Satire erlauben ausdrücklich eine Nutzung. Filter können aber keine Satire oder Zitate erkennen. Die Folge wird sein, dass die Filter deutlich, deutlich Inhalte blockieren werden – um auf Nummer Sicher zu gehen. Die Portale wollen schließlich keine Lizenzen zahlen. „Overblocking“ nennt man das. Die Filter werden mehr Inhalte blockieren als richtig wäre. Das Ergebnis: Chaos. Inhalte werden nicht online gehen, jede Menge Ärger und Verwirrung. „Das Ende von YouTube“ wird das zwar nicht bedeuten, aber erhebliche Einschnitte in die Freiheit und die Praxis.

Gibt es denn keine Alternativen?

Doch, die gibt es – aber die werden praktisch nicht diskutiert. So wäre es beispielsweise eine Lösung: Alles darf hochgeladen werden – so wie jetzt. Rechteinhaber können aber die Portale nach ihren Werken durchsuchen. Finden sie Fotos, Videoschnipsel, Audios, Musik, können sie sich melden.

Das Portal kann dann entscheiden: Lizenz zahlen – oder Posting vom Netz nehmen. Das würde für deutlich weniger Unruhe sorgen. Oder, mein Vorschlag: Die großen Portale zahlen – abhängig vom Umsatz – eine Pauschale, die auf die Verwertungsgesellschaften verteilt wird.

Die wiederum können das auf die Urheber ausschütten. Fair, einfach, ohne Bürokratie oder Einschränkungen. So etwas haben wir heute schon: Wer ein Smartphone, einen PC oder einen Fernseher kauft, zahlt eine Gebühr, die an die VG Wort geht. Für Autoren. Weil mit diesen Geräten Inhalte kopiert werden können.

Was, wenn das Parlament nun morgen zustimme – kommen die Filter dann?

Nicht automatisch und schon gar nicht sofort. Das Ganze muss dann noch in nationales Recht gegossen werden. Das bedeutet, jeder Staat darf eigene Regeln definieren, die dem Urheberrecht in seinem Land entspricht – und auch dem neuen EU-Urheberrecht entspricht. Theoretisch sind in jedem Land andere Regeln denkbar. Es bleibt auch Zeit, denn bis das neue EU-Urheberrecht wirksam werden muss, werden sicher mindestens zwei Jahre vergehen.