BGH muss entscheiden: Darf Amazon Markenrechte anderer nutzen?

Online einkaufen – das bedeutet für viele: Bei Amazon shoppen gehen. Doch ein Sportartikelhersteller aus Franken will nicht, dass Amazon mit seinen Produkten Werbung macht. Jedenfalls nicht so. Es geht um die Firma Ortlieb, die unter anderem Fahrradtaschen herstellt. Sie will Amazon verbieten, mit dem Markennamen „Ortlieb“ bei Google zu werben – und hat geklagt. Mittlerweile ist die Sache vor dem BGH gelandet und wird diese Woche entschieden.

Ein Hersteller von Fahrradtaschen und Outdoor-Outfits legt sich mit Amazon an: Warum das? Normalerweise sind doch alle froh, wenn ihre Sachen bei Amazon verkauft werden…

Ortlieb beklagt sich über ganz konkrete Aspekte: Die Art und Weise, wie Amazon die Markenbekanntheit von Ortlieb für sich selbst nutzt. Amazon schaltet Anzeigen bei Google – und zwar auf den Markennamen „Ortlieb“.

Sucht jemand nach Ortlieb-Taschen, erscheint eine Anzeige von Amazon bei Google. Klickt der Nutzer darauf, landet er aber nicht etwa bei lauter Ortlieb-Waren bei Amazon, sondern sieht auch direkt Waren anderer Marken und Hersteller. Ortlieb sieht darin einen Missbrauch des Markennamens „Ortlieb“ – und hat in einigen Instanzen davor auch schon Recht bekommen. Ist ja verständlich: Ein Unternehmen bezahlt für Marketing, um eine Marke bekannt zu machen. Ein User gibt die Marke bei Google ein – und landet dann bei Amazon und kauft eine andere Tasche.

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Irreführung des Verbrauchers?

Ortlieb will also Amazon verbieten, bei Google Anzeigen mit seinem Markennamen zu schalten.

Ortlieb argumentiert: Es handele sich um eine Irreführung des Verbrauchers. Der gibt „Ortlieb“ bei Google ein – und landet bei Amazon und sieht jede Menge anderer Marken. Dazu muss man wissen, dass Ortlieb selbst seine Waren nicht bei Amazon verkauft. Andere Händler machen das. Amazon sagt: Das sei keine Irreführung. Denn wenn ein Kunde ins Kaufhaus geht, um Adidas-Turnschuhe zu kaufen, dann sieht er eben auch Turnschuhr anderer Hersteller im Regal liegen. Aber das Kaufhaus-Beispiel ist irreführend, da ein Kaufhaus die Kunden nicht gezielt mit Adidas-Werbung ins Kaufhaus holt.

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Amazon missbraucht seine Marktposition

Der Fall belegt eindrucksvoll, wie Amazon – übrigens immer wieder – seine Marktposition missbraucht. Es wäre doch vorstellbar und auch wünschenswert, dass Amazon sagt: OK, Ortlieb will das nicht – wir bewerben den Markennamen nicht mehr. Mit Marken zu werben ist ohnehin eine heikle Sache, da hat es schon so manche Rechtsstreitigkeit gegeben.

Aber Amazon ignoriert die Bedenken und Wünsche des Herstellers und macht sein eigenes Ding. Das ist unerträglich! Wenn jemand nicht bei Amazon gelistet sein möchte – und da gibt es wirklich jede Menge guter Gründe! –, dann sollte man ihn nicht zwingen können. Erst Recht nicht sollte es erlaubt sein, mit dem Markennamen auch noch zu werben. Es sieht ganz so aus, als ob der BGH Ortlieb recht gibt – so wie auch in den Vorinstanzen.

Amazon ist quasi die Suchmaschine für Einkaufswütige. Wer etwas einkaufen will, schaut bei Amazon nach, wo es das gibt – und was das kostet. Diese Macht nutzt Amazon. Alle beklagen sich über die Margen, die Amazon einbehält – und die Gebühren. Amazon kennt seine Kunden ganz genau und überwacht sie auch. Produkte, die sehr erfolgreich laufen, kennt Amazon als erster – und stellt sie dann mitunter einfach als Eigenmarke her, Amazon Basics genannt. Ob Yogamatten, Akkus, Ladegeräte, Stecker und Adapter, Küchenmesser… Amazon schaut: Was läuft gut – und stellt es erst dann selbst her. KEIN Risiko. Und die Händler/Hersteller werden verdrängt. Es gibt leider viele solcher Beispiele.

 

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