Facebook und Co. müssen aktiv nach Beleidigungen suchen

von | 03.10.2019 | Social Networks

Beleidigungen – im Netz leider keine Seltenheit, sondern ein immer häufigeres Phänomen. Aber wie damit umgehen? Berliner Richterinnen und Richter haben Renate Künast eben erst eine Menge zugemutet. Der Europäische Gerichtshof hingegen stärkt die Rechte all jener, denen im Netz übel mitgespielt wird.

Während das Berliner Landgericht vor wenigen Tagen durch ein Urteil aufgefallen ist, das jeden vernünftig denkenden Menschen kopfschüttelnd zurück und jeden Anstand vermissen lässt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hingegen eine äußerst intelligente Entscheidung gefällt: Soziale Netzwerke müssen aktiv nach wortgleichen und ähnlichen rechtswidrigen Beleidigungen suchen – und im Zweifel weltweit löschen -wenn ihnen davon Mitteilung gemacht wird.

Berliner Gericht urteilt verrückt – EuGH vernünftig

Wer soll das noch verstehen? Die Richterinnen und Richter des Berliner Landgerichts haben vor wenigen Tagen entschieden, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast unfassbare Unverschämtheiten und Entgleisungen in den Sozialen Netzwerken gefallen lassen muss. Ganz so, als ob der gesellschaftliche Trend für immer weniger Respekt und Anstand (vor allem im Netz) als Standard hingenommen werden müsste. Ein Urteil, das Fassungslosigkeit hinterlässt und den Glauben am Rechtsstaat untergräbt.

Die Luxemburger Richter hingegen haben – in einem durchaus vergleichbaren Fall – ein völlig anderes Urteil gefällt, das ohne Weiteres mit dem gesunden Menschenverstand in Einklang zu bringen ist. Die EuGH-Richter haben entschieden, dass Facebook und Co. im Zweifel nicht nur konkret gemeldete Beleidigungen im Netzwerk löschen müssen – das ist nun mal Gesetz! -, sondern auch aktiv nach ähnlichen oder gleichlautenden Beleidigungen suchen müssen.

Soziale Netzwerke müssen aktiv suchen und löschen

Das ist neu: Wer Diffamierungen in den Sozialen Netzwerken erfährt, kann sich also künftig besser dagegen wehren. Denn bislang müssen Betroffene jede einzelne Beleidigung oder Entgleisung einzeln melden – und die Netzwerke entscheiden dann, ob sie sie löschen. Jetzt haben die obersten Richter klargestellt: Die Netzwerke müssen aktiv nach ähnlichen Postings suchen und diese ebenfalls löschen. Weltweit.

Das bedeutet natürlich sehr viel mehr Aufwand für Facebook und Co. Vor allem Mark Zuckerbergs Unternehmen scheut gerne jeden Aufwand. Aber jetzt müssen die Call-Center ran. Das Urteil gibt Opfern wie der Grünen-Politikern Eva Glawischnig-Piesczek aus Österreich – sie hat die Klage in Österreich angestrengt – wieder Hoffnung und mehr Möglichkeiten an die Hand.

Es ist schließlich schwierig genug, im Netz sein Recht zu bekommen. Im Schatten der Anonymität passiert so manches Unrecht. Während die Richterinnen und Richter aus Berlin das für in Ordnung halten, sorgen die Richter aus Luxemburg zumindest für etwas mehr Möglichkeiten für die Opfer.

Facebook blockiert nicht mal Holocaust-Leugner