Löschanträge bei Suchmaschinen stellen

Das Internet ist ein Elefant: Es vergisst freiwillig erst einmal nichts. Das ist im Sinne einer Historie vielleicht nicht einmal schlecht, nicht alle Informationen werden über die Zeit falsch oder ungültig. Wenn es aber über individuelle Suchergebnisse geht, dann kann das durchaus anders aussehen: Nur, weil Sie in der Vergangenheit einmal in eine Zwangsversteigerung gerutscht sind, ist das Jahr später nicht mehr relevant, sondern eher schädlich. In solchen Fällen können Sie einen Löschantrag an den Suchmaschinenbetreiber stellen.

Hintergrund der Betrachtung ist der Prozess eines Spaniers gegen einen solchen Fall: Google fand immer noch den Artikel einer Zeitung, in der das Haus als in der Versteigerung befindlich dargestellt wurde. Die Schuld war lange getilgt, und dieses Suchergebnis erweckte den Eindruck, dass er immer noch Schulden habe. Nach langen Prozessen hat der EUGH klar gemacht: Diese Einträge sind zu löschen.

Was können Sie aber jetzt aktiv tun? Kontrollieren Sie regelmäßig, welche Suchergebnisse eine Suche nach Ihrem eigenen Namen ergibt. Idealerweise mit einer Suchmaschine wie impersonal.me, die die Suche über Google durchführt, Ihre Identität aber verschleiert. Damit bekommen Sie ein nicht an Sie ausgerichtetes Suchergebnis.

Finden Sie in diesem Suchergebnis Links, die falsch oder veraltet sind und Ihnen Schaden zufügen können, dann können Sie diese in diesem Formular bei Google melden und die Löschung anfordern. Wichtig dabei: Eine Löschung der Webseite – so diese noch existiert – erreichen Sie damit nicht und müssen diese manuell anfordern!

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