Berufliche Weiterbildung: Diese Fehler sollten vermieden werden

von | 26.10.2020 | Software

Die Anforderungen an Arbeitnehmer und Mitarbeiter sind ständigen Änderungen unterworfen: Neue Maschinen werden angeschafft, andere Software eingeführt, die Produktpalette wird erweitert oder es wird plötzlich mit anderen Verfahren gearbeitet. Da ist entsprechende Weiterbildung gefragt.

Viele Jobs sind heute Veränderungen unterworfen – auch, aber keineswegs nur durch die Digitalisierung. Berufliche Weiterbildung ist heute deshalb wichtiger denn je. Nicht wenige Arbeitnehmer möchten sich aber auch beruflich neu orientieren und benötigen in einem anderen Unternehmen Kenntnisse, die zwar zu seinem Berufsbild gehören,  die aber in den vergangenen Jahren nicht abgerufen wurden.

Worauf sollte also bei einer beruflichen Weiterbildung geachtet werden?

Kursdauer, Kurszeit und Kursort

Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss, sofern der Arbeitgeber die Weiterbildung nicht selbst initiiert und den Teilnehmer freigestellt hat, die Kurszeit so liegen, dass sie nicht mit den Arbeits- oder Kinderbetreuungszeiten kollidiert. Bei Präsenzkursen sind die Zeiten fix vorgegeben, bei Online Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit, dass es flexible Zeiten gibt, aber auch dass zu festen Terminen am Rechner Liveseminare stattfinden. Bei Präsenzkursen spielt der Kursort eine Rolle, weil ggf. Unterkünfte benötigt werden oder Fahrzeiten anfallen.

Es gibt gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub, so dass ein Arbeitnehmer für eine berufliche Weiterbildung auch frei gestellt werden kann, wenn er diese auf eigene Initiative absolvieren möchte.

Kosten für die Weiterbildung

Verbindliche Anmeldungen für Weiterbildungen, sollten erst dann erfolgen, wenn geklärt ist, wer die Kosten übernimmt und ob bei größeren Beträgen eine Finanzierung möglich ist.

Arbeitnehmer die von ihrem Arbeitgeber aufgefordert werden, eine Weiterbildung zu absolvieren, müssen die nicht selbst bezahlen. Je nach Art des Kurses, hat der Arbeitgeber seine Kooperationen mit Bildungsanbietern und meldet den Arbeitnehmer an. Die finanzielle Abwicklung wird dann zwischen Anbieter und Firma stattfinden.

Möchte ein Arbeitnehmer sich selbst für einen Kurs anmelden, so kann er sich als Selbstzahler beim Bildungsanbieter vorstellen und sich ein Angebot über die Kurskosten erstellen lassen. Der Seminarveranstalter wird auch gern darüber informieren, ob Bildungsprämien für die Kurse möglich sind und an die zuständigen Stellen verweisen, wo diese beantragt werden kann. Sind Ratenzahlungen zulässig, kann ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Als Selbstzahler sollte unbedingt auf Kündigungsmöglichkeiten, Zahlungsfristen etc. geachtet werden. Kommt es zum Abbruch der Weiterbildung, werden oft trotzdem die kompletten Kursgebühren in Rechnung gestellt.

Geförderte Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende

In einigen Fällen können die Agentur für Arbeit oder auch die Rentenkasse eine berufliche Weiterbildung fördern. Hier ist es wichtig, zu allererst den Antrag auf Förderung zu stellen. Erfolgt die Antragstellung nach Anmeldung zur Weiterbildung, wird der Antrag abgelehnt.

Bei der Wahl des Kursangebotes, ist auf die Zertifizierung des Bildungsträgers und der Bildungsmaßnahme nach AZAV zu achten. Dies ist eine spezielle Zertifizierungsvorgabe. Träger oder Maßnahmen, die nicht zertifiziert sind, dürfen von offiziellen Stellen nur sehr selten gefördert werden.

Als Fördermöglichkeit durch die Arbeitsagentur, kommt hier der Bildungsgutschein in Frage. Neben den Kosten des Kurses, sind hier auch Fahrtkosten abgedeckt, sofern welche entstehen.  Bildungsträger die zertifiziert sind, brauchen diesen Gutschein im Original und wickeln alles andere mit dem Leistungsträger ab. Dieser Gutschein verpflichtet allerdings auch zur Teilnahme. Ein Abbruch ohne akzeptablen Grund, kann dazu führen, dass die Arbeitsagentur das Geld vom Kursteilnehmer zurück fordert. Eine Arbeitsaufnahme und die Beendigung des Leistungsbezugs ist immer ein anerkannter Abbruchsgrund.

Kursinhalte und Nachweise

Vor Beginn einer beruflichen Weiterbildung, sollte ein Blick auf die Kursinhalte geworfen werden. In speziellen Informationsbroschüren sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Bei Fragen ist angeraten, unbedingt das Gespräch mit dem Bildungsanbieter zu suchen. Das trifft vor allem zu, wenn es um Themen geht, die Kenntnisse voraussetzen. Ohne Grundkenntnisse in Englisch, macht es zum Beispiel wenig Sinn, eine Weiterbildung zu machen, die Business English als ein Modul enthält.

Für viele ist die Frage nach einer Prüfung relevant. Lernen fällt mit zunehmendem Alter nicht mehr so leicht. Sich auf eine Prüfung vorzubereiten, ist eine große Aufgabe. Bieten die alltäglichen Verpflichtungen in Familie und Beruf, ausreichend Freiraum, sich Lernzeiten zu nehmen und welche Konsequenzen hat eine nicht bestandene Prüfung?

Es gibt durchaus Kurse, die auch ohne bestandene Prüfung anerkannt werden können, weil die Teilnahme an sich ausschlaggebend ist. Die Zertifizierungsstellen verlangen aber Kontrollen der Kenntnisvermittlung, so dass sich die Träger Prüfungen in die Konzepte geschrieben haben. Sind Prüfungen fest verankert und das Bestehen mit der beruflichen Betätigung verbunden, beispielsweise der ADR-Schein für Kraftfahrer, dann sollte vorab geklärt werden, ob und wann eine Wiederholung stattfinden kann, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde und wie der Kursteilnehmer und dessen Arbeitgeber diese Zeit überbrücken können.

Bei den Zertifikaten, die nach dem Kurs ausgestellt werden, gibt es große Unterschiede. Der Begriff Zertifikat ist nicht rechtlich geregelt, so dass es nicht mit einem Zeugnis gleichgesetzt werden kann. Entsprechend heißt der Nachweis auch gelegentlich Teilnahmebescheinigung oder ähnlich. Fortbildungen die durch den Arbeitgeber organisiert werden, können gelegentlich auch komplett ohne einen Nachweis beendet werden oder ein betriebsinternes Dokument beinhalten.

Anerkennung der Weiterbildung

Für den lernbereiten Teilnehmer einer Weiterbildung, ist dieser Punkt wohl am schwierigsten nachzuverfolgen. Hat der Arbeitgeber das Seminar organisiert, wird er die Maßnahme auch anerkennen. Doch auf dem freien Markt gibt es viele Kurse, die nicht reglementiert sind. Ganze Berufsgruppen können Bezeichnungen führen, für die es keinerlei Richtlinien gibt (nicht geschützte Berufe wie Journalist).

Sind öffentliche Stellen wie Kammern oder Ministerien in Fortbildungen involviert oder gibt es feste geregelte Ausbildungsinhalte, bedeutet dies in der Regel die höchste Anerkennung.

Einige Weiterbildungsinstitute haben aufgrund ihres Rufs in einer bestimmten Branche besondere Anerkennung, auch ohne, dass die Fortbildungen entsprechend reglementiert sind. Das betrifft beispielsweise bestimmte Anbieter von Ausbildungen zu Imageberatern oder Coaches.

Um als Laie die Anerkennung einer Weiterbildung bewerten zu können, sollten einige Personaler befragt oder Stellenangebote in der angestrebten Position ausgewertet werden. Wird eine spezielle Qualifizierung in Inseraten häufiger genannt, lässt das auf eine gewisse Anerkennung schließen.

Studieren neben dem Job

Berufsbegleitende Studiengänge, beispielsweise Fachwirte, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie sind zwar eine außerordentliche Herausforderung, was das Management von Zeit und den persönlichen Ressourcen angeht, bedeuten aber auch einen gewaltigen Karriereschritt. Einige Studiengänge lassen sich in Form eines Fernstudiums absolvieren und durch öffentliche Stellen fördern, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Der Vorteil hier liegt neben der zeitlichen Flexibilität und dem Lernen im eigenen Lerntempo auch darin, dass Jobwechsel oder –aufnahmen ohne Probleme möglich sind. Das Fernstudium muss dafür nicht abgebrochen werden.