Daten-Schutz bei Google Text und Tabellen (Google Apps)

von | 08.09.2007 | Tipps

Die kostenlosen Screenshot WorksOnline-Anwendungen Google Text und Google Tabellen erfreuen sich großer Beliebtheit. Man kann damit zwar nicht alles anstellen, was man mit Word und Excel kann, aber für viele, viele Aufgaben reicht es völlig. Doch derzeit gibt es etwas Unruhe in den Kreisen der Anwender. Denn offensichtlich sehen die deutschsprachigen Nutzungsbedingungen vor, dass Google mit den online gespeicherten Dokumenten so ziemlich alles anstellen darf. Durchlesen und Weitergeben inklusive, so lauten zumindest Befürchtungen. In den amerikanischen Nutzungsbedingungen sieht das anders aus, da muss der Benutzer bei einer Weitergabe oder Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen. Was also nun?

Auf der Webseite medien-gerecht.de wird dieser Frage aus professioneller Sicht nachgegangen. Fazit: Lieber nichts Vertrauliches auf den Google-Servern speichern. Dass Google Inhalte und im Fall von Google Mail auch Mails „liest“, wenn auch auf elektronischem Wege, um passende Werbung einzublenden, ist ja bekannt – und in meinen Augen keine Indiskretion, schließlich müssen kostenlose Inhalte und Services irgendwie refinanziert werden. Bedenklich wäre, wenn im Vertrauen gespeicherte Inhalte öffentlich zugänglich wären oder sogar weitergegeben oder für Marketingmaßnahmen genutzt würden, das wäre problematisch – aber auch ganz sicher das Todesurteil für einen Dienst wie Google Apps. Denn wenn sich das rumspräche, würde wohl niemand mehr den Dienst nutzen. Deshalb unterstelle ich immer wirtschaftliche Vernunft, und eben, dass so ein Unsinn unterlassen wird.

In der „Szene“ schwelen aber dennoch Zweifel und Sorgen. Das ist Google selbst schuld. Eine etwas offenere, direktere Kommunikation mit Presse und Kunden könnte solche Probleme vermeiden helfen. Pressesprecher Stefan Keuchel erklärte gegenüber heise.de immerhin: „“Um das ganz klarzustellen: Google wird kein Dokument anders verwenden als es der Anwender – und ausschließlich der Anwender – freigegeben hat.“ Das ist doch mal ein klares Wort. Ohnehin würde man sich öfter klarer formulierte AGBs wünschen, aber das bleibt wohl Wunschdenken, denn dann könnten Juristen nicht mehr ihren Privatcode benutzen. Was bliebe ihnen da noch?