BGH bestätigt Urteil zu Abo-Fallen

Versteckte Abzocke im Internet ist eindeutig rechtswidrig, das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilt eindeutig: Demnach sind versteckte Kostenfallen im Internet eindeutig Betrug.

Damit bestätigte der Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Juni 2012. Im August 2012 wurden die Spielregeln für gebührenpflichtige Onlinedienste EU-weit verschärft, besonders für Abodienste. Die Kosten müssen gut erkennbar und eindeutig vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt und dürfen nicht versteckt werden. Die Zahl der Abofallen hat sich dadurch enorm reduziert.

Vorsicht vor bezahlten Freeware-Downloads im Netz

Als Sie neulich im Web auf der Suche nach einem bestimmten Programm waren, sind Ihnen in der Suchmaschine sicher auch schon gut platzierte Links aufgefallen, die scheinbar direkt zur gesuchten Anwendung führen sollten. Das klein Wörtchen „Anzeige“ verrät allerdings oft: Es handelt sich um Werbung.

Leider ist der Hersteller der Software oft nicht der einzige, der sich solche Links kauft. Bösartige Genossen richten gelegentlich auch Links auf Seiten ein, die normalerweise kostenlose Programme für eine kleine Gegenleistung zum Download anbieten: Sie fragen vorher nach Ihren persönlichen Daten. Der Effekt: Wer nach dem Programmnamen sucht, landet vorzugsweise beim Betrüger anstatt beim Entwickler.

Ein falscher Klick auf einer solchen Seite genügt, um ungewollt ein Abo einzugehen, das einen teuer zu stehen kommen kann. Achten Sie deshalb bei allen Seiten erstens auf das, was Sie eingeben sollen, und zweitens auf – ja, genau: das Kleingedruckte.

Schließlich ist es immer noch besser, Freeware nur von bekannten Seiten herunterzuladen, wie zum Beispiel dem Downloadcenter von Chip.de oder dem Heise-Software-Verzeichnis. Denn jede App wird von der Redaktion geprüft, bevor sie in die Downloadseite aufgenommen wird.

Leutheusser-Schnarrenberger sagt Abofallen im Web den Kampf an

Sie sind wirklich die Pest im Web: So genannte Abofallen – und das ist noch zu harmlos umschrieben. Die Masche der Abo-Abzocker ist immer dieselbe: Sie lotsen arglose Websurfer auf eine Webseite, auf der man zum Beispiel eigentlich kostenlose Software laden kann – und bringen sie dazu, ein Webformular auszufüllen. Schon ist die Falle zugeschnappt: Die Opfer haben ein Abo abgeschlossen, über zwei Jahre. Meist werden Gebühren von fast 100 Euro pro Jahr fällig.

Tausende von Websurfern tapsen jeden Monat in diese Fallen – und müssen sich dann mit den Anbietern herumärgern. Das will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ändern. Sie will eine europaweite Regelung, die Anbieter dazu verpflichtet, die Kosten nicht nur klar und deutlich zu nennen, unübersehbar und nicht nur im Kleingedruckten. „Button-Lösung“ wird das genannt, weil die Verbraucher die Kosten ausdrücklich bestätigen sollen.

Das ist wirklich dringend nötig, denn die Abzocker im Web ziehen nicht nur allzu blauäugige User über den Tisch, sie verunsichern darüber hinaus die meisten Internetbenutzer. Seriöse Anbieter haben das Nachsehen.