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Abmahn-Gebühren sollen gedeckelt werden

Es kann jeden treffen: Da trudelt das Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, in dem einem Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Musik, Filme, Fotos, die in Tauschbörsen angeboten wurden, zum Beispiel. Neben saftigen Lizenzforderungen hängt auch gleich noch eine Rechnung der Anwaltskanzlei an, in der Regel werden mehrere hundert, oft auch deutlich über 1000, 2000 Euro fällig. Das kann Privatleute leicht in den Ruin treiben. Jetzt will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesem Abzock-Wahnsinn Einhalt gebieten, mit einem entsprechenden Gesetz.

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Wollen Sie das wirklich kaufen? EU will mehr Verbraucher-Schutz

Es gibt sie leider zuhauf im Internet: Webseiten mit so genannten Abofallen. Wer auf solchen Abzockseiten vorschnell das Onlineformular ausfüllt und das Kleingedruckte nicht liest, schließt kurzerhand einen 2-Jahres-Vertrag ab und zahlt 96 Euro im Jahr – meist für absolute belanglose, andernorts oft kostenlos erhältliche Inhalte. Kompletter Betrug, aber nicht vollkommen illegal.

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Neuer Schieb-Report: Abo-Abzockfallen erkennen und umgehen

Die unverschämte Masche der Abo-Abzocker ist immer dieselbe: Sie lotsen arglose Websurfer auf eine Webseite, auf der man zum Beispiel eigentlich kostenlose Software laden kann –und bringen sie dazu, ein Webformular auszufüllen. Schon ist die Falle zugeschnappt: Die Opfer haben ein Abo abgeschlossen, über zwei Jahre. Meist werden Gebühren von fast 100 Euro pro Jahr fällig. Der neue Schieb-Report zeigt, wie Sie solche Abo-Abzocker erkennen – und umgehen!

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