Im Interesse des Datenschutz: Matomo statt Google Analytics

Im Interesse des Datenschutz: Matomo statt Google Analytics

Häufig genug beklagen wir, dass die großen Online-Konzerne ununterbrochen unvorstellbare Datenmengen von und über uns in die Hände bekommen. Aber viel zu selten fragen wir uns: Was können wir eigentlich dagegen unternehmen? Ich habe mich entschlossen, für meine Webseiten-Analysen nicht mehr Google Analytic einzusetzen, sondern das sehr viel datenschutzfreundlichere Matomo.

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Twitter Analytics: Wie ich meine Follower durchschaue

Twitter Analytics: Wie ich meine Follower durchschaue

Seit ein paar Tagen kann jeder, der einen Twitter-Account hat, eine erstaunlich präzise und ausführliche Analyse durchführen: Was sind das für Leute, die einem folgen? Wo kommen sie her? Wie oft werden die einzelnen Tweets gelesen, kommentiert, favorisiert, weitergeleitet? Wer die neue Statistik schlau nutzt, kann einen großen Vorteil daraus ziehen.

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Google Analytics jetzt konform mit deutschem Daten-Schutz

Es hat eine Weile gedauert, aber jetzt konnte sich Google mit deutschen Datenschützern einigen: Der Statistikdienst Google Analytics, mit dem sehr viele Webseitenbetreiber untersuchen, wie viele Besucher sie haben und welche Webseiten angesteuert werden, ist ab sofort konform mit dem strengen deutschen Datenschutz.

Ende 2009 haben Hamburger Datenschützer ernste Bedenken an Google Analytics formuliert. Der Grund: Analytics ermöglicht es theoretisch, Nutzungsprofile von einzelnen Webseitenbesuchern zu erstellen. Einige Behörden und andere Webseiten haben Analytics daraufhin von ihren Angeboten entfernt.

Doch jetzt gibt es eine Lösung für das Problem: Google reduziert die gespeicherten Daten und ermöglicht jedem Benutzer mit einer kostenlos erhältlichen Browser-Erweiterung, sich vor Google Analytics zu verstecken. Außerdem können Webseitenbetreiber einen Teil der an Google übertragenen Daten löschen lassen und Google hat die Nutzungsbedingungen für Analytics angepasst. Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz ist nun zufrieden und meint: Google Analytics könne „ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden“. Das ist doch mal was.

Die Webgemeinde kann also aufatmen. Denn Google Analytis ist äußerst beliebt kein Webseitenbetreibern. Hier haben die Bedenken der deutschen Datenschützer, insbebesondere des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, sowieso weitgehend Kopfschütteln hervorgerufen.

Allerdings müssen Webseitenbetreiber aktiv werden, die Google Analytics in Deutschland nutzen. Sie müssen in der Datenschutzerklärung auf ihrer Seite über die Nutzung von Google Analytics informieren. Außerdem ist ein Hinweis auf die neuen Browser-Erweiterungen zum Abstellen der Analytics-Funktion erforderlich. Darüber hinaus muss die die sogenannte IP-Masken-Funktion aktiviert werden, damit keine vollständigen IP-Adressen an Analytics übermittelt werden, sondern reduzierte.

Google Analytics: Im Visier der Daten-Schützer

Meine Privatsphäre im Internet zu schützen ist mir wichtig. Dennoch habe ich das Gefühl, dass die Diskussion um Datenschutz im Internet sich in den letzten Jahren immer weiter – zu sehr – aufgeheizt hat. Jetzt gehen einige Datenschützer so weit, zu behaupten, der Statistikdienst Google Analytics sei in Deutschland illegal. Doch auch soziale Netzwerke und große Webfirmen, wie Facebook, Google, SchülerVZ und weitere Plattformen gelangen recht häufig ins Visier der Datenschützer. Warum?

Google ist eine der Firmen, die nicht selten Kritik einstecken mussten und müssen. Alles begann, als Google 2004 seinen neuartigen E-Mail-Dienst Google Mail an den Start schickte. Datenschützer gingen auf die Barrikaden – denn Google nutzt Inhalte der Nachrichten, die Benutzer senden und empfangen, um persönlich angepasste Werbung anzuzeigen.

Damit Google Mail einschätzen kann, wofür ich mich interessiere, und mir so passende Werbung anzeigen kann, müssen meine E-Mails durchgelesen werden. Doch genau das verstoße gegen das Postgeheimnis, fanden damals Datenschützer und die US-Informationszentrale für elektronischen Datenschutz (EPIC). Im Fall von Google Mail entsteht jedoch kein wirkliches Problem, finde ich. Denn schließlich sind es nicht Mitarbeiter, die meine Mails lesen, sondern automatische Programme – in Sekundenbruchteilen, und völlig anonym. Hier hilft die angezeigte Werbung, dass Google seinen E-Mail-Dienst weiterhin kostenlos anbieten kann. Und das ist meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung.

Inzwischen hat Google immer mehr den Ruf einer Datenkrake. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht. Denn immerhin weiß Google, was ich mir bei Youtube ansehe, wo ich gerade bin (Google Maps-Ortung, zum Beispiel mittels iPhone), wie mein Haus aussieht (Street View), wer meine Freunde sind (Android-Handys und Kontaktliste in Google Mail), wo ich mich gern im Netz herumtreibe (Google Chrome-Browser), was ich gerne lese (Google eBookstore), und was ich im Web einkaufe (Google Shopping-Suche).

Doch warum die aktuelle Diskussion über Google Analytics? Es handelt sich um einen Statistikdienst, den Websitebetreiber, Blogger und Shopinhaber verwenden, um mehr Informationen über ihre Besucher zu bekommen. Dazu werden Daten über deinen Browser, deine Bildschirmauflösung und dein Betriebssystem an Google gesendet, sobald du irgendeine Website öffnest, die Google Analytics einsetzt.

Die Gesamtheit der erhobenen Daten lässt allerdings keine exakte Ortung oder Definition zu, wer ich als Besucher der Website bin. Zudem werden die gesammelten Besucherinfos dem Seiteninhaber immer nur anonymisiert angezeigt, zum Beispiel: „50% Ihrer Besucher verwenden 1024 mal 768 Pixel als Auflösung.” Hier sehe ich klare Vorteile für den Eigentümer – und schließlich auch für mich als Besucher der Website. Schließlich bin ich es, der daraus Nutzen zieht, wenn die Website mich gut kennt, auf meine Bedürfnisse und Möglichkeiten meines Browsers optimiert werden kann. Darum verwenden wir auch bei schieb.de Google Analytics.

Das Sammeln dieser anonymen Daten – ja, dazu zählt auch meine IP-Adresse, die sich sowieso ein Mal pro Tag ändert – sehe ich nicht als großes Problem an. Ich denke, es verstößt auch nicht gegen Datenschutz-Grundsätze. Und ich bin mir sicher, wenn es einen Musterprozess gibt, wird dieser ein ähnliches Urteil zur Folge haben. Immerhin leben wir in Deutschland, und es sollte uns erlaubt sein, Technik zu unserem Vorteil zu nutzen. Und dazu zählt auch Google.