Daten-Schützer legen sich mit Web-Werbern an

Was ist eigentlich erlaubt im Web – und was nicht? Wenn die Frage so einfach zu beantworten wäre und sich außerdem alle an die Spielregeln halten würden, wir bräuchten keine Datenschutzbeauftragten.

Es gibt zweifellos viele Fälle von Datenmissbrauch. Doch manchmal picken sich die Datenschutzbeauftragte merkwürdige Sachen heraus, um sie zu kritisieren. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink zum Beispiel legt sich jetzt mit dem gesamten Internet an. Oder besser: Mit allen, die auf ihren Webseiten Onlinewerbung einbinden – und das sind praktisch alle, denn irgendwie müssen kostenlose Inhalte refinanziert werden.

Wahlbrink hält die Weitergabe von IP-Adressen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers für unzulässig. Jeder Computer hat eine IP-Adresse, so lange er online ist. Privatcomputer normalerweise jedes Mal eine andere. Ohne diese IP-Adresse gibt es kein Internet. Das Problem aus Sicht des Datenschutzbeauftragten: Auch die werbetreibende Wirtschaft, allen voran Google mit seinen überall präsenten Textanzeigen, würden die IP-Adressen übermittelt bekommen. Was stimmt, anders geht es nicht.

Das will Wahlbrinck nun rechtlich prüfen lassen – und geht gegen kleine Webseitenbetreiber vor. Sie sollen die Onlinewerbung von ihren Seiten entfernen.

In meinen Augen eine vollkommen realitätsferne Sichtweise, eine hoffnungslos überzogene Forderung. Denn ein Internet ohne Onlinewerbung ist nicht denkbar, jedenfalls nicht, wenn es kostenlos bleiben soll. Es braucht pragmatische Vorschläge, keine illusorischen Forderungen. Dieses Vorgehen der Datenschützer untergräbt ihre Glaubwürdigkeit und stiftet nur Unruhe. Ärgerlich.