Warum plötzlich alle Websites um Erlaubnis für Cookies fragen

Warum plötzlich alle Websites um Erlaubnis für Cookies fragen

Egal, ob man gerade auf eBay oder auf Amazon unterwegs ist, ob eine neue Google-Suche oder ein Technik-Blog wie schieb.de gelesen wird – überall wird man neuerdings um Erlaubnis gefragt, dass Cookies gesetzt werden dürfen. Was dahintersteckt, erklären wir hier.

Seit kurzem gilt eine Novelle des Datenschutzrechts in der EU, die sogenannte e-Datenschutz-Richtlinie. Die besagt, dass Website-Betreiber keine Informationen auf dem Gerät eines Besuchers speichern dürfen, es sei denn, …

  • der Nutzer wird klar und deutlich über das Speichern und den Grund für die Speicherung informiert,
  • und der Nutzer stimmt dem zu.

In der Praxis heißt das meist: Wenn man so einen Hinweis sieht und die Website weiter nutzt, stimmt man der Verwendung von Cookies zu.

Tipp: Mehr Infos zu den Cookie-Richtlinien hat Google auf der Website www.cookiechoices.org zusammengetragen.

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Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Anfang Oktober 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest: Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ist ungültig, da es private Daten von EU-Bürgern nicht genug schützt. Damit man Google Apps weiterhin rechtssicher nutzen kann, können Administratoren zusätzliche Klauseln in ihre Verträge aufnehmen.

Dabei handelt es sich um

Damit können Unternehmen die Datenschutzrichtlinie der EU erfüllen, obwohl Google-Apps eingesetzt werden. Diesen Klauseln kann in der Google Admin-Konsole unter „Unternehmensprofil, Profil“ zugestimmt werden.

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Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Die Rechte von Web-Nutzern in Europa sollen bald besser gewahrt werden. Auf eine Verbesserung des Datenschutzes für alle 28 EU-Länder haben sich die Justizminister der Mitgliedsstaaten geeinigt. In Zukunft soll es überall die gleichen Regeln geben.

Mit der Datenschutznovelle werden die Rechte und der Schutz von privaten Daten von Internetnutzern verbessert – besonders gegenüber Web-Giganten wie Facebook oder Google. Was genau drinstehen soll, wird noch festgelegt. Damit will man bis Ende 2015 fertig sein. Gültig werden soll die Reform dann im Jahr 2018.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte, dass „die Reform für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen“ wird. Mit dem neuen Datenschutzrecht werden die bisherigen Regelungen ersetzt, die seit 20 Jahren gelten. Damals waren soziale Netzwerke ein Fremdwort, Daten wurden bei weitem nicht in demselben Maß wie heute gesammelt.

Künftig sollen Internetnutzer außerdem persönliche Daten sowie Fotos und Videos aus dem Internet löschen können. Die Löschung soll dabei auch von Google und Co. verlangt werden können, sodass keine entsprechenden Verweise mehr auffindbar sind.

Werden personenbezogene Daten ausgespäht oder wird der Datenschutz sonst wie verletzt, soll auch das Beschwerdeverfahren einfacher werden. In allen EU-Staaten gelten ja dann identische Richtlinien, was es Nutzern einfacher macht, gegen Verstöße vorzugehen. Hält sich eine Firma nicht an die Richtlinie, soll sie das bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes kosten.

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Beim Kurz-Urlaub im Ausland mobiles Internet nutzen

Beim Kurz-Urlaub im Ausland mobiles Internet nutzen

Wer auf einer Kurz-Reise in ein anderes EU-Land ist, kann zusätzlich zum mobilen Internet oft ein kleines EU-Roaming-Paket hinzubuchen. Damit spart man sich teure Roaming-Kosten, besonders bei Prepaid-Tarifen, und kann trotzdem alle Daten sicher übertragen.

EU-Roaming-Pakete sind entweder tage- oder wochenweise buchbar und haben ein Limit von 50 oder 100 MB. Nach dem Ablauf des Pakets wird die Verbindung gekappt, das Paket ist dann meist noch ein weiteres Mal buchbar.

Damit ist man auf der sicheren Seite – denn wer sich im Ausland auf unverschlüsselte WLAN-Verbindungen verlässt, dessen Daten können schnell unbemerkt abgegriffen werden, etwa eMails oder Bankdaten.

Wem das EU-Datenpaket des eigenen Providers nicht ausreicht (weil man etwa mehr Daten übertragen will), der kann sich auch eine SIM-Karte des Landes besorgen. Im Prepaid-Tarif sind hier oft bis zu 3 oder 5 Gigabyte Daten übertragbar – erheblich mehr als im Roaming-Paket.

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Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Händler, die digitale Dienstleistungen anbieten, stehen vor einer wichtigen Mehrwertsteuer-Änderung. Ab 1. Januar 2015 muss diese anders berechnet werden – abhängig davon, in welchem Land sich der Kunde befindet.

Die EU-weite Neu-Regelung der Mehrwertsteuer-Erfassung betrifft alle Händler, die über das Internet Dienstleistungen verkaufen – das sind zum Beispiel Webhosting, Kauf-Programme zum Herunterladen oder digitale Ratgeber. Für sie gilt: Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer, die dem Kunden berechnet wird, richtet sich danach, in welchem EU-Land er lebt.

Das ist auch der Grund, weshalb Skype den deutschen Nutzern keine luxemburgische Steuer mehr berechnet, sondern deutsche. Bisher konnte ein Unternehmen seine Steuern senken, indem es sich in einem EU-Land ansiedelte, in dem die Mehrwertsteuer besonders niedrig war.

Mehr Infos und einen Leitfaden zu allen Mehrwertsteuer-Änderungen sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

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Bing-Suchergebnisse entfernen, die Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen

Bing-Suchergebnisse entfernen, die Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen

Wie von der EU gefordert, können Bürger Suchergebnisse aus dem Internet streichen lassen, die sie in ein falsches Licht rücken und damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Nach Google hat auch Microsoft für Bing ein entsprechendes Formular.

Um ein unpassendes Resultat aus den Bing-Ergebnissen für Ihren Namen entfernen zu lassen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Starten Sie Internet Explorer, und laden Sie die Webseite https://www.bing.com/webmaster/tools/eu-privacy-request.
  2. Geben Sie jetzt Ihren vollen Namen ein, und stellen Sie Ihr Land ein.
  3. Laden Sie ein Dokument hoch, aus dem Ihr Name hervorgeht, etwa eine Ausweiskopie.
  4. Unter „Teil 2“ hinterlegen Sie nun weitere Infos über sich selbst.
  5. „Teil 3“ ist der wichtigste Teil: Hier geben Sie die URL an, die aus den Suchergebnissen entfernt werden soll. Vergessen Sie nicht, Microsoft mitzuteilen, warum das Resultat gelöscht werden soll.
  6. Zum Schluss „unterschreiben“ Sie das Formular, indem Sie Ihren Namen eintippen, und schicken es dann per Klick auf „Absenden“ ab.

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EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

Microsoft und andere Firmen werden zurzeit von der EU wegen Steuern unter die Lupe genommen. Auch Amazon, Apple und einige Nicht-IT-Firmen werden in einigen Mitgliedsstaaten überprüft.

Die Europäische Kommission hat einige EU-Länder, darunter Belgien, Zypern, Frankreich, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Spanien und Großbritannien, gefragt, wie Firmen besteuert werden, die in mehreren Ländern tätig sind. Das Ziel ist natürlich herauszufinden, ob solche Firmen die EU-Bürokratie zu ihrem Steuer-Vorteil ausnutzen oder in den Genuss von länderspezifischen Vergünstigungen kommen, um so die Steuer-Ausgaben zu senken.

Luxemburg wurde nach Microsoft, Amazon und Nicht-Technikfirmen, wie etwa Fiat und McDonald’s, gefragt. Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna gab bekannt: „Wir sind wegen dieser Steuerprobleme in ständigem Kontakt mit der Europäischen Kommission. Luxemburg ist davon überzeugt, wie das Land seine Steuerprobleme handhabt, und daher beobachten wir die Information zusammen mit der Kommission, und leiten die Infos weiter, die verlangt werden.“

Die Europäische Kommission bestätigte die wachsenden Nachforschungen – die bei Apple in Irland und weiteren Firmen bereits vor Jahren begonnen hatten –, äußerte sich aber nicht zu weiteren Details über die betroffenen Firmen. Laut früheren Berichten vermeiden diese Firmen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe, und das über mehrere Jahre.

Laut einem Bericht der Financial Times betrifft die Untersuchung im Fall von Microsoft Steuerabgaben auf geistiges Eigentum. Die Firma Amazon, die ebenfalls wegen Luxemburg untersucht wird, soll sich dort einen verdächtig niedrigen Steuersatz verschafft haben. Und wahrscheinlich sind bald noch mehr Firmen von den Untersuchungen betroffen, wie etwa der Technikriese Google.

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Telefónica übernimmt E-Plus

Telefónica übernimmt E-Plus

Der hinter der Marke O2 stehende Mobilfunk-Konzern Telefónica übernimmt seinen Konkurrenten E-Plus. Durch die Fusion entsteht Deutschlands größter Handyanbieter. Die Europäische Union stimmt der Übernahme zu.

Das grüne Licht wurde aber erst dann gegeben, als die spanische Telefónica bestätigte, man werde den Wettbewerb weiterhin fördern. Dazu gehört beispielsweise der Verkauf von 30% der Netz-Ressourcen an 3 Mobilbetreiber, die Handy-Dienste über das Netz von anderen betreiben.

Die Marken E-Plus und O2 werden damit in Kürze zusammengeführt.

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