Flüge automatisieren: App in The Air

Günstige Flüge finden mit Skyscanner

Eine Reise besteht aus vielen Komponenten: Flug, Übernachtung im Hotel, gegebenenfalls ein Mietwagen, all das will gebucht sein. Und allzu viel kosten soll es auch nicht. Früher gab es das Reisebüro, heute nehmen Sie vielleicht mehrere Apps. Die kostenlose App Skyscanner fügt all diese Funktionen zusammen!

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Reise planen mit Google Trips

Reise planen mit Google Trips

Wer in Urlaub fährt, hat einiges zu planen. Reservierungen für Flüge, Hotels, Mietwagen wollen gesammelt und archiviert werden. Eine bessere Übersicht erhalten Reisende mit Google Trips.

Das ist eine kostenlose App für iOS und Android. In Gmail erkennt Google Trips automatisch eMails mit Reservierungen und fügt sie in den Reiseplan ein. So werden alle Reise-Reservierungen zentral zusammengefasst. Die App macht auch Vorschläge für Ausflüge und Restaurants in der Nähe – inklusive Karte.

Oft kommt man im Urlaub zu einem Ort, nur um festzustellen, dass er an dem jeweiligen Tag geschlossen hat. Damit das nicht mehr passiert, verrät die Google Trips-App für Sehenswürdigkeiten und andere Aktivitäten im Urlaub die Öffnungszeiten und zeigt auch Bewertungen anderer Nutzer an.

https://get.google.com/trips

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.

  • Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?

Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.

  • Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?

Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.

  • Welche Zugeständnisse macht Google denn?

Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.

 

 

  • Und wie geht’s jetzt weiter?

Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.

  • Was bedeutet das denn für die Zukunft?

Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.

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Flug-Preise müssen alle Kosten enthalten

Habt Ihr auch schon mal einen Flug im Internet gebucht? Ganz bestimm – zumindest mal nach günstigen Flügen gesucht.

Mir schwillt jedes Mal der Kamm, wenn ich diese Preis-Verarsche erlebe (sorry). Die Fluglinien, vor allem die sogenannten „Billig-Flieger“, leisten sich in punkto Preistransparanz eine absolute Frechheit. Wie kann es sein, dass man einen Flug für 9,95 EUR bekommt, dann aber noch 30 EUR Steuern, 20 EUR „Servicegebühr“ und 120 EUR Kerosinzuschlag zahlen muss? Und dann womöglich noch 15 EUR Strafgebühren für die Zahlung mit Kreditkarte?

Was für ein Schwachsinn ist das? Kerosinzuschlag – bei einem Flug? Als ob man sich aussuchen könnte, ob man mit Kerosin oder Minerwalwasser fliegt. Gut, Sie wollen Kerosin, weil‘ schneller geht? Dann bitte Extra zahlen. Nein! Man hat nicht die Wahl. Und ohne Kerosin geht es nun mal nicht. Was soll eine Service-Gebühr sein? Welcher Service? Was bekomme ich denn dafür? Was versteckt sich dahinter? Kann man es weglassen? Nein, kann man nicht…

Lauter Unverfrorenheiten, die den Eindruck erwecksen sollen, als wäre man günstig – in Wahrheit ist man aber sauteuer, verlangt für Gummibrötchen noch 4 EUR Aufschlag und wenn man mehr als einen Beauty-Case mitnehmen möchte noch mal Zuschläge.

Das ist totale Verarsche der Konsumenten. Ich habe Verständnis dafür, wenn man die Steuern/Gebühren am Flughafen separat ausweist, weil die nicht an die Fluggesellschaft gehen. Aber alles andere, Kerosin, Service, Transaktionskosten, das gehört in den Preis hinein. Fertig. Sonst erfinden die demnächst auch noch eine Toilettengebühr (ach nein, stimmt, das hat ja eine Gesellschaft schon gebracht) oder eine Gebühr für den Sitz, für das bereitstellen von Atemluft oder dafür, dass Stewardessen mitfliegen.

Das Berliner Kammergericht hat diesen bodenlosen Unsinn nun endlich durchschaut und auch gerügt. Das Gericht stellt klipp und klar fest: Es muss der Gesamtpreis genannt werden, die Zusatzkosten dürfen nicht erst während des Buchungsvorgangs auftauchen. Eine Klage des Verbraucherzentralen Bundesverband hat das ermöglicht.

Freuen wir uns also darauf, dass wir künftig dieses alberne Versteckspiel nicht mehr haben. Ein Preis – ein Ticket. Alles andere ist unzumutbar.

Dieser Blogeintrag war kostenlos. Ohne versteckte Kosten. Ohne Service-Gebühren. Und auch ohne Kerosinzuschlage.

Google listet Flüge und Flug-Verbindungen auf

Viele wissen gar nicht, dass Google mehr kann als „nur“ suchen. Bei bestimmten Suchanfragen erledigt Google auch andere Aufgaben, zum Beispiel lassen sich direkt in der Suchmaschine Währungen umrechnen („120 Dollar in Euro“) oder aktuelle Wetterinfos abrufen („Wetter in Berlin“) und vieles andere mehr.

Jetzt hat Google eine neue Power-Suchfunktion eingeführt: Nutzer können Fluginformationen abrufen. Wer zum Beispiel wissen will, welche Flüge von Düsseldorf nach Zürich gehen, gibt „Flüge von DUS nach ZRH“ ein (also mit Flughafencodes, man kann auch die Stadtnamen verwenden). Anschließend präsentiert Google erste Infos. Ein Klick auf das „+“ präsentiert dann alle Flüge und Flugzeiten.

Auch alle Flüge ab einem Flughafen lassen sich auflisten, etwa mit einer Suchanfrage wie „Flüge ab TXT“ oder „Alle Flüge ab Tegel“.

Die neue Flugsuche steht derzeit in zehn Sprachen zur Verfügung, darunter auch in Deutsch. Der neue Service stellt nur einen Anfang dar. Google betont, dass sehr häufig nach Fluginformationen gesucht wird – und damit lässt sich Geld verdienen. Da Google die Firma „ITA Software“ übernommen hat, kann Google auf alle relevanten Informationen zurückgreifen

Google Earth: Flugrouten von US-amerikanischen Flughäfen einblenden

Google Earth: Flugrouten von US-amerikanischen Flughäfen einblenden

Das Globusprogramm Google Earth ist immer für eine Überraschung gut. Es zeigt nicht nur Städte und Länder aus der Vogelperspektive, sondern lässt sich mit sogenannten KML-Dateien um weitere Infos ergänzen. Besonders interessant: die Flugrouten der fünf größten US-Flughäfen.

Um die Flugrouten-Erweiterung zu installieren, in Google Earth in der linken Spalte auf „Inhalt hinzufügen“ klicken. Auf der folgenden Internetseite oben rechts auf „Weiter“ und dann bei „International Flights Animation“ auf „In Google Earth öffnen“ klicken.

In der Ortsliste taucht jetzt der neue Eintrag „International Flights“ auf. Hier lässt sich ankreuzen, welche Flughäfen beobachtet werden, etwa die Airports von Chicago, Los Angeles, Miami, New York oder San Francisco. Der Clou: Über das Fenster in der oberen linken Ecke lassen sich die Flüge animieren. Per Klick auf das rote Flugzeugsymbol erscheint ein Popupfenster mit weiteren Flugdaten wie Start- und Zielflughafen oder Abflugzeit.

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