DSGVO: Daten exportieren

DSGVO: Daten exportieren

Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, hat jeder das Recht, eine Kopie aller Daten zu erhalten, die ein Unternehmen über die Person speichert. Doch gerade das ist oft schwierig. Jetzt gibt es einen einfacheren Weg.

Mit „My Data Request“ steht nun eine Sammel-Website zur Verfügung. Für viele Internet-Dienste bietet sie direkte Links zu den Export-Funktionen für Daten des Nutzers. Bei den Services, die keinen eigenen Export anbieten, bietet My Data Request einen vorformulierten Text an, mit dem eine Kopie der personenbezogenen Daten angefordert werden kann.

Die Website erstellt verschiedene eMail-Vorlagen je nach Ihrem Standort bereit, nämlich „In der EU“, „In Kalifornien“, „Überall“ und „Andere“. Während die #DSGVO rechtlich nur für Personen in der EU gilt, können Unternehmen auch Personen außerhalb dieses Raums Zugang zu ihren Daten gewähren, selbst wenn sie nicht durch die DSGVO abgedeckt sind.

Apple-Daten downloaden

Apple-Daten downloaden

iPhone, Mac, iTunes und vieles mehr: Nutzer von Apple-Diensten geben dem Unternehmen viele persönlichen Daten. Über die Datenschutz-Webseite von Apple lassen sich diese gesammelt downloaden – ganz DSGVO-konform.

Eine Kopie der Apple-ID-Daten, App-Store-Aktivitäten, aus AppleCare sowie von iCloud mit Fotos und Dokumenten lässt sich auf der extra eingerichteten Datenschutz-Webseite von Apple anfordern:

  1. Hier unter der Überschrift Kopien deiner Daten anfordern auf Beginnen klicken.
  2. Nun die gewünschten Daten-Kategorien auswählen. Dabei werden iCloud-Fotos, Mail und iCloud Drive wegen der Größe separat aufgeführt.
  3. Nach einem Klick auf Weiter noch die Größe angeben – Apple teilt den Daten-Export dann in passende Einzel-Dateien auf. Nach einem Klick auf Weiter beginnt Apple mit dem Zusammenstellen des Downloads und sendet später eine eMail.

Wichtig: Die Vorbereitung für den Export kann bis zu einer Woche dauern. Danach lassen sich die exportierten personenbezogenen Daten bis zu 2 Wochen lang downloaden.

#Datenschutz beim Chatten

#Datenschutz beim Chatten

Hat der Empfänger meine Nachricht gelesen? Und warum antwortet er oder sie dann nicht? Solche Fragen stellen sich viele, die über das Smartphone per Chat kommunizieren. Wem mehr Wert auf Privatsphäre legt, der schaltet die Gelesen-Funktion einfach ab.

Bei WhatsApp ist anhand von zwei kleinen, blauen Häkchen zu erkennen, ob die andere Person eine Nachricht gesehen hat oder noch nicht. Auch der Facebook Messenger hat eine ähnliche Funktion – hier erscheint das Profilbild des Empfängers bei der Nachricht, sobald sie gelesen wurde.

WhatsApp hat einen Schalter in den Optionen, mit dem sich die Gelesen-Funktion abstellen lässt. In Zeiten der #DSGVO bzw. #GDPR ist dies sicher eine Überlegung wert. Zunächst die WhatsApp-Einstellungen öffnen, dann zum Bereich Account, Datenschutz navigieren. Hier lassen sich die Lesebestätigungen per Tipp auf den entsprechenden Schalter deaktivieren. Das funktioniert sowohl in der Android-Version als auch am iPhone.

Tipp: Soll die Gelesen-Funktion nicht ganz fehlen, können empfangene Nachrichten auch in den gesammelten Mitteilungen des mobilen Systems gelesen werden. Dann wird (noch) keine Bestätigung an den Absender verschickt.

DSGVO: YouTube-Videos korrekt einbetten

DSGVO: YouTube-Videos korrekt einbetten

Wer ein Video von YouTube in die eigene Webseite integriert, gibt damit gleichzeitig Infos über die eigenen Besucher an den Video-Webdienst weiter. Im Sinne der neuen EU-weiten Datenschutz-Verordnung ist das nicht. Gut, dass YouTube auch eine konforme Lösung hat.

Kommen Besucher auf die Webseite mit dem eingebetteten YouTube-Video, überträgt der Browser automatisch Infos über den Nutzer an YouTube – und das schon, bevor das Video überhaupt zum Abspielen angetippt wird. Ist die Person dort eingeloggt, weiß YouTube genau, auf welchen Seiten im Internet man unterwegs ist.

Wer Videos aus der YouTube-Plattform so in die eigene Webseite integrieren möchte, dass die Compliance mit der EU-Richtlinie zum Datenschutz, der sogenannten DSGVO (GDPR), gewahrt bleibt, nutzt einen Trick:

  1. Auf der Video-Seite auf Teilen, Einbetten tippen.
  2. Jetzt den erweiterten Datenschutz aktivieren.
  3. Nun kann der Code kopiert und in der eigenen Webseite verwendet werden.

Die Datenschutzgrundveordnung (DSGVO) bringt eine Menge Änderungen und Neuheiten mit sich. Das ist auch der Grund, wieso wir ein ausführliches eBook zum Thema zusammengestellt haben: Meine Rechte im Datenschutz.